Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes "In der Gewann, 1. Erweiterung" der Ortsgemeinde Welterod


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Welterod hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Gewann“, 1. Erweiterung in der Gemarkung Welterod im Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen, von einer frühzeitigen Unterrichtung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und eine reguläre Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen Die Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses erfolgte im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Nr. 49) am 08.12.2022. 

Der Bebauungsplanentwurf nebst Anlagen wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung der Ortsgemeinde Welterod am 23.01.2023 gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen (in der Zeit vom 10.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023) und der von der Planung berührten Behörden sowie anderer Träger öffentlicher Belange durch Unterrichtung und Aufforderung zur Stellungnahme sowie zur interkommunalen Abstimmung freigegeben.

U.a. aufgrund des Erfordernisses einer überarbeiteten Straßenplanung des Büros Ludwig vom 08.03.2023 und den Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB ergab sich daraufhin das Erfordernis einer erneuten Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB. Diese erfolgte bisher aber nicht, da das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 18. Juli 2023 einen nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt hatte (Aktenzeichen 4 CN 3.22) mit der Folge, dass der § 13b BauGB auch für das vorliegende Bebauungsplan-verfahren nicht mehr angewendet werden darf.

Der Bundestag und auch der Bundesrat haben daraufhin eine sog. „Reparaturklausel für den § 13 b“ (durch Aufhebung des § 13 b, entsprechende Streichungen und Einfügung eines neuen § 215a BauGB) beschlossen. Der neue § 215 a BauGB ermöglicht es, begonnene Planverfahren (wie hier vorliegend), die nach § 13 b BauGB in einer vor dem Inkrafttreten dieses Artikels geltenden Fassung eingeleitet wurden, geordnet zu Ende zu führen.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Welterod in seiner Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 beschlossen, dass zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach dem Baugesetzbuch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „In der Gewann – 1. Erweiterung“ unter Anwendung der neu eingeführten Rechtsgrundlage nach § 215a BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren fortzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In der Gewann“, 1. Erweiterung ist im nachfolgenden Lageplan, innerhalb der schwarzen Linie, dargestellt. Die Größe des Plangebietes beträgt ca.1,94 ha. Von der Aufstellung des Planes sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Welterod betroffen: Flur 2 Flurstück 1 Flur 2 und umfasst die Flurstücke 1/1, 3/8, 4/4 und eine Teilfläche aus 12/8. Ein zweiter Geltungsbereich umfasst die in der Planzeichnung als 1 E festgesetzte externe Ausgleichsmaßnahme (Gemarkung Welterod, Flurstück 8, Flur 7). Hier wurde die Umwandlung von Ackerfläche in eine mäßig artenreiche Fettwiese mit 30 Wildobstbäumen auf ca. 15.315 m² festgesetzt.

 

Vorrangiges Planungsziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 BauNVO. Der aufzustellende Bebauungsplan verfolgt insbesondere folgende städtebauliche Planungsziele:

▪           Aktivierung von geeigneten Wohnbau-Flächenpotenzialen / Wohnbedarfserfüllung durch eine städtebaulich attraktive Wohnbebauung,

▪           Arrondierung des nördlichen Ortsrandbereiches,

▪           städtebauliche Integration des Neubaugebiets in die Bestandsbebauung,

▪           Erfüllung der aktuellen wirtschaftlichen, städtebaulichen und umweltbezogenen Anforderungen an eine zeitgemäße Wohnbebauung und Erschließung inkl. Spielplatzbedarf und Parzellierung/ Grundstücksdimensionierung und

▪           Ermöglichung von zwei Entwicklungsabschnitten für das neue Baugebiet, um dieses bei Bedarf in zwei zeitlich nachfolgenden Umsetzungsstufen erschließen und bebauen zu können.

 

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach dem Baugesetzbuch, hat der Gemeinderat im öffentlichen Teil seiner Gemeinderatsitzung am 23.04.2024 den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „In der Gewann – 1. Erweiterung“ beschlossen unter Anwendung der neu eingeführten Rechtsgrundlage nach § 215a BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im die Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren fortzuführen. Der Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Kocks Consult GmbH nebst Anlagen wurde gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen und der von der Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange durch Unterrichtung und Aufforderung zur Stellungnahme sowie zur interkommunalen Abstimmung freigegeben.

Da das hiesige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans aufgrund der Aufhebung des gerügten § 13 b BauGB nun als Planverfahren im Sinne des § 215 a BauGB fortgesetzt und geordnet zu Ende geführt werden soll, können auch die Erleichterungen nach § 13 a (2) Nr. 2 BauGB weiterhin genutzt werden. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ermöglicht es der Gemeinde, von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abzuweichen, ohne den Flächennutzungsplan in einem gesonderten Verfahren ändern oder ergänzen zu müssen. Der Flächennutzungsplan ist für den Bebauungsplan „In der Gewann“ - 1. Erweiterung im Wege der Berichtigung anzupassen.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:

  • Aussagen zu den Belangen des Natur- und Artenschutzes / Schutzgebietsausweisung
  • Aussagen zu landespflegerische Festsetzungen
  • Naturschutzrechtliche Eingriffs- /Ausgleichsregelung
  • Aussage zu der Ver- und Entsorgung, verkehrliche Erschließung, Wasserwirtschaftsbelange
  • Belange sowie sonstige Hinweise und Empfehlungen
  • Wasserwirtschaft
  • Öffentlicher Spielplatz
  • Archäologie
  • Erdarbeiten, Bodenarbeiten, Schutz der Vegetation, Boden und Baugrund
  • Anbauverbotszone
  • Aussagen zu Starkregen-/Sturzflutenereignisse

Es liegen folgende Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen im Beteiligungsverfahren vor:

  • Fachbeitrag Artenschutz zu Vögel, Reptilien, Tagfalter und Quartierpotenziale für Fledermäuse sowie Einschätzung zu Wiesenflächen nach § 15 LNaTSchG, Bericht vom März 2024 von dem Ingenieurbüro Beratungsstelle Natur dbR, Sitz Oberwallmenach.
  • Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) für den Bebauungsplan „In der Gewann – 1. Erweiterung“ in der OG Welterod, Kocks Consult GmbH; Koblenz (Bearbeitungsstand 04/2024)

 

Im Rahmen der Hauptbeteiligungsverfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sind um-weltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Planungsbehörde, Bad Ems, 16.03.2023 (Hinweise von der Unteren Wasserbehörde zum Verlust der Bodenfunktion, Starkregen, Niederschlagswasserbeseitigung und Löschwasser)
  • Landdesbetrieb Mobilität Diez, Diez, 10.03.2023

(Hinweise zur Bauverbotszone, Einfriedung der Anliegergrundstücke, Lärmschutz)

  • Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus vom 15.03.2023

(Hinweise zur Eigentümerstruktur)

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, 15.02.2023 (Hinweise zur Ver- und Entsorgung und zu Starkregengefährdung sowie Bodenschutzrechtliche Belange)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 15.03.2023

(Hinweise zu Bergbau und Altbergbau, zu Boden und Baugrund,)

  • Verbandsgemeindewerke Nastätten, Nastätten, 17.02.2023 (Hinweise zur Trink- und Löschwasserversorgung sowie zum Regenrückhaltebecken)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Erdgeschichte, Denkmalpflege, Direktion Landesarchäologie, Koblenz, 16.02.2023

(Hinweise zu potenziell fossilführende Gesteine, jedoch bestehen keine weiteren Forderungen unter Verweis auf die in den Planunterlagen bereits dargelegten Hinweise und Anforderungen zum archäologischen Denkmalschutz)

  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 15.11.2021

(Hinweis auf Verdacht auf archäologische Fundstellen jedoch bestehen keine weiteren Forderungen unter Verweise)

  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach, 15.02.2023

(Hinweise zu den geplanten Baumbepflanzungen, Hinweis auf ausreichende Trassen mit Leitungszone)

 

Zur förmlichen Offenlage gemäß § 215a BauGB Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung, die Entwurfsbegründung, Textfestsetzungen, dem Umweltbericht zu den untersuchungsrelevanten Schutzgütern, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes und Planungsalternativen sowie der Fachbeitrag Naturschutz des Bebauungsplans „In der Gewann, 1. Änderung“ in der Zeit vom

Freitag, den 17.05.2024 bis einschließlich Montag, den 17.06.2024

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Be-bauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 17.05.2024 bis zum 17.06.2024 auch unter der Internetadresse

- https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

- www.geoportal.rlp.de

einsehbar. 

 

Nastätten, 02.05.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten

 

(Güllering)

Bürgermeister