Die Allgemeinverfügung tritt in Kraft!
Der aktuelle Trinkwasserverbrauch erreicht Spitzenwerte. Zur weiteren Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, der Bereithaltung von Löschwasserreserven, sowie zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes ist eine unverzügliche Reduzierung des Trinkwasserverbrauches notwendig.
Folgende Handlungen sind untersagt und können mit einem Bußgeld versehen werden:
- Befüllung von privaten Pools und Plantschbecken
- Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit der Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z.B. Gärtnereien, Baumschulen, etc.)
- Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
- Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
- Bewässerung von öffentlichen Grünflächen und Blumenbeeten, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie beobachten, dass größere Mengen Trinkwasser entnommen werden.