Öffentliche Bekanntmachung
zum Bebauungsplan "Wasserwies" der Ortsgemeinde Buch


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Buch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 den Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wasserwies“ in eigener Verantwortung gefasst. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flur 21 Flurstücke 90/8, 94/6 und 90/7 Gemarkung Buch. Der Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Wasserwies“ der Ortsgemeinde Buch wurde im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Nr. 32) am 10.08.2023 bekannt gegeben.

Darüber hinaus hat die Ortsgemeinde Buch in seiner Gemeinderatssitzung am 19.07.2023 die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wasserwies“ beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte gem. § 16 Abs. 2 BauGB im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Nr. 32) am 10.08.2023. Ferner hat der Gemeinderat im öffentlichen Teil seiner Gemeinderatssitzung am 11.06.2025 die Verlängerung der Veränderungssperre wegen umfangreichen Untersuchungen zur Schaffung verlässlicher Entscheidungsgrundlagen gemäß § 17 Abs. 1 BauGB erlassen. Die Verlängerung der Satzung wurde im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Nr. 30) am 24.07.2025 öffentlich bekannt gegeben. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wurde hingewiesen.

Da die Verlängerung der Veränderungssperre nach Ablauf von 1 Jahr, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft tritt (§ 17 Abs. 1 BauGB), ist somit am 24.07.2026 die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wasserwies“ außer Kraft getreten.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wasserwies“ der Ortsgemeinde Buch öffentlich bekanntgegeben.

 

Begründung: Aufgrund der Ergebnisse eines umweltgeologischen Gutachtens und den Einschätzungen der beteiligten Fachbehörden hat der Gemeinderat im öffentlichen Teil seiner Gemeinderatssitzung am 02.06.2026 beschlossen, das Planaufstellungsverfahren des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Wasserwies“ nicht weiter zu verfolgen und sieht das Planungsziel als derzeit nicht realisierbar an. 

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wasserwies“ kann während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de) eingesehen werden. Jedermann kann in das Verfahren einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Ergänzend kann die Bekanntmachung auch unter der Internetadresse

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

eingesehen werden.

 

56355 Nastätten, den 27.07.2026

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

Güllering

Bürgermeister

 

 

Hinweise:

Auf folgende Bestimmungen des § 44 BauGB (Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche) und der § 24 Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen. § 214 und § 215 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sind unbeachtlich.