Öffentliche Bekanntmachung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Baier Mühle" der Ortsgemeinde Miehlen


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Miehlen hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 20.02.2024 die Planaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 1 Abs. 2 BauGB auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Baier Mühle“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha und liegt im südwestlichen Bereich der Ortsgemeinde Miehlen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baier Mühle“ erstreckt sich auf die Flurstücke 50/1, 54/4, 54/3, 55 sowie 56 jeweils in der Flur 26 in der Gemarkung Miehlen.

Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Baier Mühle“ des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Nörterhausen, wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Miehlen zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB gebilligt und zugelassen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 03.01.2025 bis 03.02.2025 durchgeführt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 19.12.2024 im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Ausgabe Nr. 51/52). Gleichzeitig wurden die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und mit Schreiben vom 20.12.2024 zur Abgabe ihrer Stellungnahme bis zum 03.02.2025 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Miehlen am 17.03.2026 bewertet und gewürdigt und der aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung sich ergebende vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf „Baier Mühle“ samt Anlagen gebilligt und zur regulären Beteiligung freigegeben.

Ziel der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeiten der bestehenden Wohnnutzung mit einhergehender Hobbypferdehaltung inkl. dazugehöriger baulicher Anlagen. Aus der Begründung wird wie folgt zitiert:

„Die Ortsgemeinde erachtet es als sinnvoll jene Flächen, die einer ehemaligen landwirtschaftlichen, privilegierten Nutzung gemäß § 35 BauGB unterlagen durch Hobbylandwirtschaft oder anderen Freizeitnutzungen mit landwirtschaftlicher Prägung wieder nutzbar zu machen. […] Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht einen nicht überdachten Reitplatz mit einer maximalen Fläche von ca. 800 m² vor. […] Östlich, südlich und westlich der Reitanlage ist eine umzäunte Pferdeweide vorgesehen. […] Der Paddock dient als Auslauffläche vor dem Stall und ist insbesondere in den Wintermonaten für die Tiere erforderlich, wenn eine Weidenutzung nicht möglich ist. […] Weiterhin sind hier 110 m² entsprechend der Befestigung des Rundweges vorgesehen. Somit wird den Tieren eine hinreichende Bewegungsmöglichkeit (auch in den Wintermonaten) geboten. Innerhalb des Plangebietes befinden sich im nördlichen Bereich ein Wohnhaus, Stall- sowie Nebengebäude. Die Stall- bzw. Nebengebäude werden bereits zur Pferdehaltung genutzt.“

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im zweistufigen Regelverfahren. Das Plangebiet soll sich hinsichtlich Nutzung und Dimensionierung der Baukörper ortsverträglich in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. 

Der vorliegende wirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten, weist für das Plangebiet im nördlichen Bereich Mischbaufläche aus. Dies umfasst die Flurstücke 50/1, 54/3 und 54/4 in der Flur 26, Gemarkung Miehlen. In diesem Bereich befinden sich das bestehende Wohngebäude sowie die ehemaligen Stallungen. Der südliche Plangebietsteil (d.h. Flurstück 55 und 56 in der Flur 26) wird hingegen als Grünfläche ausgewiesen, mit dem Zusatz „Privat genutztes Gartenland“. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Baier Mühle“ eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ ausweist, kann der Bebauungsplan nicht gemäß § 8 (2) Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.  Es ist eine entsprechende Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Diese kann im Parallelverfahren erfolgen. Die Änderung ist im Rahmen der 19. Änderung des FNP der VG Nastätten vorgesehen.

 

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene blaue Linie gekennzeichnet.

 

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).

Gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie der Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB, enthält unter anderem Ausführungen zu:

  • Schutzgut Boden/Fläche
    • Aussagen zu Lage, Relief, Geologie und Bodenart
    • Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
    • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
    • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
    • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

 

  • Schutzgut Wasser
    • Aussagen zu vorhandenen Gewässern und Wasserschutzgebieten, sowie dem Wasserhaushalt
    • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
    • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
    • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
    • Erläuterung der geplanten Gebietsentwässerung

 

  • Schutzgut Luft und klimatische Faktoren
    • Aussagen zum Lokalklima
    • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
    • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
    • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

 

  • Schutzgut Tiere und Pflanzenwelt, Biologische Vielfalt und Landschaft
    • Aussagen zur Bestandssituation
    • Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z.B. Natura 2000-, FFH- u. VSG-Gebiete)
    • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
    • Erfassung und Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen
    • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
    • Ermittlung/Bewertung artenschutzrechtlicher Belange, zusammenfassende Darlegung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
    • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

 

  • Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
    • Aussagen zur Bestandssituation
    • Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
    • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
    • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

 

  • Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
    • Aussagen zur aktuellen Bestandssituation
    • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
    • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
    • Erläuterungen zum Immissionsschutz und zur Emissionsvermeidung
    • zusammenfassende Darlegung der Ergebnisse des eingeholten Immissionsschutzgutachtens
    • Angaben zur Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung und zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern

 

  • Schutzgut Sachwerte und kulturelles Erbe
    • Aussagen zur Bestandssituation
    • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
    • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
    • Ausführungen zu Denkmalschutz und Archäologie

 

Ergänzend zu vorstehend genannten Angaben sind dem Umweltbericht zu entnehmen:

  • Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung des Vorhabens
  • Ermittlung und Bewertung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter sowie deren Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen und Summationswirkungen
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung des Plan-Vorhabens (Hinweise zum Monitoring)
  • Zusammenfassung des Umweltberichts in allgemein verständlicher Form

 

Folgende Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen liegen im Beteiligungsverfahren vor:

  • Geruchsgutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Baier Mühle“ vom 20.11.2020:
    • Aufgabenstellung: Die Bearbeitung der Immissionsprognose erfolgte auf Grundlage der TA Luft, der GIRL, der Richtlinie VDI 3894, Blatt 1 (Emissionen und Immissionen aus der Tierhaltung) sowie weiterer Richtlinien/Merkblätter und Fachinformationen.
    • Für die Ausbreitungsrechnung wurde das Partikelmodell AUSTAL2000 (TA Luft-Modell) und das dort implementierte Windfeldmodell TALdia unter Beachtung der Richtlinie VDI 3783, Blatt 13 (Umweltmeteorologie – Qualitätssicherung in der Immissionsprognose) und der Hinweise in weiteren Leitfäden verwendet.
    • Untersuchung der Geruchsimmissionen eines Vorhabens der Pferdehaltung „Baier-Mühle“ (u.a. Stall, Mistlager, Auslaufbereiche).
    • Ermittlung und Bewertung der Geruchsemissionen auf Grundlage der Bewertungsmaßstäbe GIRL anhand spezifischer Emissionsfaktoren und Tierzahlen sowie Berücksichtigung der vorhandenen Betriebsabläufe.
    • Immissionsschutzfachliche Untersuchungen - Durchführung einer Ausbreitungsrechnung (AUSTAL) zur Ermittlung der Geruchsstundenhäufigkeit unter Einbeziehung von Gelände- und Gebäudestrukturen, Wind- und Wetterdaten (meteorologische Zeitreihen), lokaler Ausbreitungssituation (z. B. Kaltluftabflüsse)
    • Differenzierte Betrachtung von Vorbelastung, Zusatzbelastung und Gesamtbelastung der Geruchssituation.
    • Ergebnis der Ausbreitungsrechnung - Eine Überschreitung der maßgeblichen Immissionswerte nach GIRL / TA Luft ist im relevanten Umfeld nicht zu erwarten.
    • Zusammenfassung der Ergebnisse.
  • Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 22.06.2020:
    • Aufgabenstellung: Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Ausweisung eines Sondergebiets für die Ansiedlung einer Pferdehaltung auf dem Areal der ehemaligen Mühle gemäß DIN 18005, TA Lärm, DIN ISO 96 13-2, DIN EN 12354-4 und DIN 4109.
    • Ermittlung der Geräuschemissionen und Berechnung der Geräusche sowie Beurteilung unter Anwendung der DIN 18005 und TA Lärm.
    • Berücksichtigung aller relevanten Geräuschquellen (Verladegeräuschemission, LKW-, Transporter- und PKW-Verkehr, Pferdebewegungen, Stallnutzung, Reittraining etc.).
    • Berechnung und Beurteilung der Geräuschimmissionen an den Immissionsorten Nr. 1 bis 8 mit den Gebietstypen WA und MI
    • Maßnahmen und Empfehlungen hinsichtlich der Pferdehaltung
    • Zusammenfassung – keine unzulässigen Geräuschimmissionen durch die Reitanlage

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen.

Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt:

  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises, Bad Ems, 31.03.2025:
    • Untere Naturschutzbehörde: Ergänzende Hinweise zu artenschutzrechtlichen Belangen. Anregung zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden sowie Arten- und Biotopschutz. Hinweise zur Ergänzung detaillierterer Ausführungen der Beschreibung der Herstellungs- und Pflegemaßnahmen von Ausgleichsmaßnahmen.
    • Untere Wasserbehörde: Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung und zur innerhäuslichen Verwendung des unbelasteten Regenwassers als Brauchwasser. Hinweise zu weiteren Maßnahmen bei der Niederschlagswasserbeseitigung, welche die Belange des Hochwasser- und Gewässerschutzes stärker berücksichtigen, z.B. in Form von Dachbegrünungen. Hinweise zur Mistlagerung und zu den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwsV) unter Berücksichtigung des angrenzenden Mühlbachs. Hinweise zur wasserrechtlichen Genehmigung von Anlagen im 40-m-Bereich eines Oberflächengewässers II. Ordnung. Hinweise zur Überflutungsgefahr und zum Hochwasserschutz des Überschwemmungsgebietes des Mühlbaches. Hinweis zu Starkregenereignissen.
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, 06.01.2025: Keine Betroffenheit von Wasserschutzgebieten oder kartierten Altablagerungsflächen. Hinweis zur wasserrechtlichen Genehmigung von Anlagen im 40-m-Bereich eines Oberflächengewässers II. Ordnung. Hinweis zum Überschwemmungsgebiet und zu Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwassererfolgen und zur Schadensminderung bei möglichen Überflutungen infolge außergewöhnlicher Starkregenereignisse.
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Koblenz, 09.01.2025: Hinweise zu möglichen Geruchs- und Lärmbelästigungen aufgrund des geringen Abstandes zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem Plangebiet.
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 10.01.2025: Keine weiteren Forderungen zur Planung. Die Fachbehörde bestätigt die Berücksichtigung ihrer Belange durch den Hinweis zum Denkmalschutz in den Planunterlagen.
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie/Erdgeschichtliche Denkmalpflege, Koblenz, 06.01.2025: Keine erdgeschichtlich relevanten Fundstellen bekannt, keine Bedenken zur Planung. Hinweise zu bestimmten Anforderungen aufgrund des Vorhandenseins potenziell fossilführender Gesteine.
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz. 28.01.2025: Kein Bergbau und Altbergbau im Plangebiet vorhanden. Hinweis zur Mühlbachaue und zugehörigen Bach- und Hochflutablagerungen sowie hohen Grundwasserständen. Von Versickerungsanlagen wird abgeraten. Empfehlung zur Baugrunduntersuchung. Bestätigung der Hinweise zum Bodenschutz und zu Baugrundnormen in der Planurkunde. Keine Einwände aus rohstoffgeologischer Sicht. Hinweis zum Geologiedatengesetz.

 

Anmerkung: Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sind keine umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlage- und Beteiligungsfassung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.

 

Zur regulären Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baier Mühle“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, der Begründung inklusive Landschaftsplanung und Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Biotop- und Nutzungstypenplanes als auch dem schalltechnischen Gutachten vom 22.06.2020 und der Immissionsprognose Geruchsstoffe vom 20.11.2020 in der Zeit vom

Freitag, den 21.08.2026 bis einschließlich Montag, den 21.09.2026

während den Sprechzeiten (Mo - Fr 8:00-12:00 Uhr; Di 08:00-16:00 Uhr durchgängig; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 370, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baier Mühle“ der Ortsgemeinde Miehlen im Internet unter

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

www.geoportal.rlp.de

bis zum 21.09.2026 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.

Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Nastätten, den 10.08.2026

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

(Güllering)

Bürgermeister