Öffentliche Mahnung der Verbandsgemeindekasse Nastätten


Die Rückstände müssen bis spätestens 28. August 2026 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.

 Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Kassenzeichen auf Ihrer Überweisung.