Miehlen, Hainau und Ruppertshofen: Bürgerversammlung zum Windpark „MIHARU“


Begrüßt wurden die Anwesenden von Ortsbürgermeister Jörg Winter und Ortsbürgermeisterinnen Nadine Bärz und Heike Ullrich.

Sicherlich gab es einige Anwohner und Anwohnerinnen, die sich zu Beginn der Veranstaltung zurecht die Frage stellten, warum Windkraft denn heute in diesem Gebiet eine Rolle spielt. In der Flächennutzungsplanung 14. Änderung der VG Nastätten war in der Fläche zwischen Miehlen Hainau und Ruppertshofen bisher keine Potenzialfläche für Windenergie vorgesehen. Einige Miehlener erinnerten sich möglicherweise noch an den Gemeinderatsbeschluss vor mehr als 10 Jahren, keine Flächen für Windenergie zu verpachten. Hierbei handelte sich allerdings um eine andere Fläche, westlich von Miehlen.

Warum steht das Thema Windenergie 2026 auf der Tagesordnung dieser drei Gemeinden?

Der Grund, warum das Unternehmen WPD auf diese Fläche aufmerksam geworden ist, ist die Flächenausweisung durch die neue regionale Raumordnungsplanung, die aus den Bundes- und Landesgesetzen (WindBG und LWindGG) zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie entstanden ist, erläutert Frau Liebl, Klimaschutzmanagerin der Verbandsgemeinde Nastätten.

Durch diese übergeordnete Planung, auf die die Gemeinden keinen direkten Einfluss haben, sind zu den 8 Potenzialflächen aus dem Flächennutzungsplan weitere Flächen in der Verbandsgemeinde hinzugekommen, die für Windenergie privilegiert sind. Sobald der Raumordnungsplan 2027 in Kraft tritt, können diese Flächen beplant werden, wenn Eigentümer und Unternehmen entsprechende Vereinbarungen abschließen. Aufgabe der Ortsgemeinden sei es nun, sicherzustellen, dass durch geeignete Beteiligungsangebote auch die Allgemeinheit hierbei mit einbezogen wird.

Eckdaten zum Windpark „MIHARU“

Herr Martens, Projektleiter bei wpd, stellte mit seinen Kollegen neben dem Unternehmensportrait auch die Eckdaten zum geplanten Windpark vor: Auf der Offenlandfläche von ca.188 ha könnten laut Maximalplanung des Unternehmens 10 Windenergieanlagen errichtet werden. Voraussetzung sei, dass alle notwendigen naturschutzfachlichen Gutachten erstellt und das Genehmigungsverfahren (BlmSchG) positiv abgeschlossen werde. Zwischen der Sicherung der Flächen bis zum Bau und der Inbetriebnahme können bis zu 6 Jahre vergehen. Vorgesehen sind Windenergieanlagen mit ca. 7 MW Nennleistung und einer Nabenhöhe von 175m. Zum aktuellen Planungsstand stehe der genaue Anlagentyp jedoch noch nicht fest. 

Die Unterlagen von wpd stehen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Wie werden die Anwohnerinnen und Anwohner beteiligt?

Herr Martens stellte verschiedene Beteiligungsangebote für die Bürgerschaft und die Gemeinden vor. So könnten beispielsweise Bürger mit einem Strombonus für ihre Stromrechnung finanziell entlastet werden oder sich über eine festverzinsliche Windparkbeteiligung direkt am Windpark beteiligen. Auch eine Unterstützung von Vereinen vor Ort wäre über eine Stiftung möglich. Zusätzlich entstünden der Gemeinde Gewerbeeinnahmen und auch eine finanzielle Beteiligung der Kommunen nach EEG §6 kann zugesichert werden. Mit der Ausgestaltung dieser Beteiligungsformate werden sich die Gemeinderäte im weiteren Verlauf näher beschäftigen. Anregungen aus der Bürgerschaft sind hier gerne gesehen und können an Frau Liebl adressiert werden.

Im anschließenden Austausch wurden zahlreiche Fragen zu den Projektdetails und den Auswirkungen auf die Region gestellt. Ein großes Thema war neben Schall, Schattenwurf und Rückbau der Anlagen auch der Netzanschluss und Speicheroptionen. Das Team von wpd gab ebenfalls Auskunft zur Auswirkung auf Immobilienpreise und zu geplanten Ausgleichsmaßnahmen. 

Zu häufig nachgefragten Themen finden Sie weitere separate Folien im Downloadbereich.