Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes "Ober der Leutwiese", OG Obertiefenbach


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Obertiefenbach hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 07.07.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Ober der Leutwiese“ beschlossen Die Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Ober der Leutwiese“ erfolgte im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Nr. 29) am 16.07.2020. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO.

Der Bebauungsplan wurde verfahrensbezogen ursprünglich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB begonnen und die Unterlagen für die Hauptbeteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB im Sommer 2023 ausgearbeitet.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. In der Folge ist ein Verfahren nach § 13 b BauGB nicht mehr möglich.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, das Planverfahren aus Gründen der planerischen Rechtssicherheit wieder auf das klassische zweistufige Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen. Im 2-stufigen Regelverfahren wird ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 2 BauGB erforderlich, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a BauGB sowie die Zusammenstellung von Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der amtlichen Bekanntmachung der Offenlage. Die Landschaftsplanung ist mit der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung abzuarbeiten. Entsprechende Belange werden im Planaufstellungsverfahren beachtet und sind Teil der vorliegenden Planunterlagen. Die Unterlagen berücksichtigen die Umstellung des Planverfahrens von bisher § 13b BauGB zu einem 2-stufigen Regelverfahren nach BauGB. Entsprechend wurde ein Umweltbericht ausgearbeitet (siehe Teil II der Begründung) und die Landschaftsplanung zum Bebauungsplan wurde bearbeitet mit der Eingriffsbilanzierung.

Der Bebauungsplanentwurf „Ober der Leutwiese“ nebst Begründung vom Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Obertiefenbach am 12.03.2024 gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 durch Auslegung der Planunterlagen und der von der Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durch Unterrichtung und Aufforderung zur Stellungnahme sowie zur interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Zum Planungsziel wird hiermit aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:

„Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen wird insofern notwendig, da kein gemeindeeigenes Wohnbaugrundstück seitens der Ortsgemeinde zur Verfügung steht. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der kurz- bis mittelfristigen Deckung des spezifischen wohnnutzungsbezogenen Baugrundstücksbedarfs und weist insgesamt 16 neue Baugrundstücke aus. Das Baugebiet soll hinsichtlich Nutzung und Dimensionierung der Baukörper eine ortsverträgliche Erweiterung des Siedlungsgebiets darstellen und sich in das Orts- und Landschaftsbild einfügen.“

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine blau unterbrochene Linie gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.


Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Ober der Leutwiese“ nebst der Entwurfsbegründung, Planzeichnung mit Textfestsetzungen sowie der Umweltbericht, Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Biotop- und Nutzungstypenplan in der Zeit vom

Freitag, den 05.04.2024 bis einschließlich Montag, den 06.05.2024

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 28.04.2024 bis zum 06.05.2024 auch unter der Internetadresse

- https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

- www.geoportal.rlp.de

einsehbar. 

 

Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

 

Nastätten, 22.03.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten

(Güllering)

Bürgermeister