Der Verbandsgemeinderat der VG Nastätten hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 28.01.2025 den Planaufstellungsbeschluss zu der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten beschlossen. In der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten sollen 2 einzelne Änderungen in den Teilgebieten der Ortsgemeinden Miehlen und Niederbachheim erfolgen.
In der folgenden Kurzübersicht können die Änderungsflächen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten sowie die Planungsziele entnommen werden und verweisen auf die ausführliche Begründung des Planentwurfs nebst Anlagen.
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Niederbachheim:
Die Änderungsplanung der Ortsgemeinde Niederbachheim wird aufgrund des seit dem 07.01.2025 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Bachheimer Grund“ erforderlich. Der Bebauungsplan dient zur Schaffung eines Baurechts für die Errichtung eines neuen zentralen Feuerwehrgerätehauses für die Feuerwehreinheit „Bachheimer Grund“ (Kehlbach, Niederbachheim, Oberbachheim und Winterwerb). Die Flächen befinden sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. In der wirksamen Fassung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten werden die Flächen als Acker-/Grünland dargestellt. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ziel der Planung soll die Zulässigkeit einer Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“ sein.
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Miehlen:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Miehlen hat im öffentlichen Teil seiner Gemeinde-ratssitzung am 07.05.2024 den Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte mit Freiflächen im Bereich „Am Bettendorfer Weg“ zu schaffen. In der wirksamen Fassung des 13. Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten wird die Fläche teilweise als Wohnbaufläche (sehr kleiner Teilbereich im Südosten der Fläche), jedoch überwiegend als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Der in Rede stehende Bebauungsplan kann dementsprechend derzeit formal nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan muss daher im Sinne des § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren angepasst werden.
Ferner hat der Verbandsgemeinderat der VG Nastätten im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 28.01.2025 beschlossen, dass die Planaufstellung im Regelverfahren mit einem zweistufigen Beteiligungsverfahren und der Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen ist.
Darüber hinaus hat der Rat in seiner Verbandsgemeinderatssitzung der VG Nastätten am 26.03.2026 die Planentwürfe gebilligt und die Freigabe zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und interkommunale Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen die Einholung einer landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Unteren Planungsbehörde des Rhein-Lahn-Kreises.
Die Gebietsabgrenzungen sind in den nachstehenden Kartenwerken (unmaßstäblich) gekennzeichnet.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Planentwurfsfassung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten nebst Begründung, Kartenwerke sowie Umweltbericht (Kurzerläuterung) in der Zeit vom
Freitag, den 05.06.2026 bis einschließlich Montag, den 06.07.2026
während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Planaufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten im Internet unter
https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/
darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter www.geoportal.rlp.de
bis zum 06.07.2026 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.
Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Nastätten, den 18.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
N a s t ä t t e n
(Güllering)
Bürgermeister