Abkochgebot für Trinkwasser für Holzhausen und Obertiefenbach


Zur Desinfektion wird das Trinkwasser durch den Wasserversorger gechlort, es kann daher kurzzeitig zu Veränderungen des Geschmacks oder Geruchs kommen. 

Die geltenden Grenz werte für Chlor werden aber nicht überschritten, das Wasser kann nach dem Abkochen bedenkenlos genutzt werden. Alternativ kann auf abgepacktes Wasser zurückgegriffen werden. Auf das Füllen von Aquarien sollte aufgrund der Desinfektion zunächst verzichtet werden. Das Abkochgebot gilt solange bis das Gesundheitsamt eine Aufhebung bekannt gibt. Die Verbraucher werden zeitnah darüber informiert. 

Das Abkochgebot umfasst folgende Maßnahmen: 

• Das Leitungswasser nur abgekocht trinken. 

• Zum Abkochen wird das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. 

• Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere darf ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden. 

• Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden. 

• Für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin genutzt werden. 

Weitere Informationen zum Abkochgebot finden Sie auf der Homepage des Rhein-Lahn-Kreises unter folgenden Link: https://www.rhein-lahn-kreis.de/abkochgebot 

Bei der bakteriellen Verunreinigung handelt es sich um Escherichia coli-Bakterien. Besonders bei älteren oder immungeschwächten Menschen können die Erreger Beschwerden wie Durch fall oder schwere Infektionen auslösen. Betroffene Verbraucher werden gebeten, diese Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.