Voraussetzung für die Anstellung ist eine abgeschlossene Ausbildung/Studium als Sozialpädagogin/e, Diplom-Pädagogin/e, Sozialarbeiter/in, Erzieher/in, Heilpädagoge/in, Heilerziehungspfleger/in, Sozialassistent/in oder Kinderpfleger/in oder vergleichbare Berufe/Studium.
Die Beschäftigung kann im Rahmen eines Minijobs oder auch eines Midi-Jobs erfolgen.
Alternativ können sich auch ungelernte Kräfte bewerben.
Entgelt und sonstige Arbeitsbedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
