21. Änderung FNP

Leistungsbeschreibung

Die seit dem Jahr 1972 bestehende Verbandsgemeinde Nastätten ist im rheinland-pfälzischen Rhein-Lahn-Kreis belegen und hat ihren Verwaltungssitz in der gleichnamigen Stadt Nastätten. Ihr gehören insgesamt 31 Ortsgemeinden und die Stadt Nastätten (Mittelzentrum) auf einer Gesamtfläche von ca. 155 km² an. In der Verbandsgemeinde Nastätten leben zum Stand 31.12.2021 rund 16.237 Menschen. Die Struktur der Verbandsgemeinde Nastätten ist neben der vorhandenen Wohn- und Gewerbebebauung insgesamt eher ländlich geprägt.  

Die Verbandsgemeinde Nastätten beabsichtigt die Fortschreibung ihres derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes und des dazugehörigen Landschaftsplanes.

Historisch gesehen entwickelte sich die Flächennutzungsplanung im Gebiet der Verbandsgemeinde Nastätten wie folgt:

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes war seinerzeit eine allgemeine Gesamtüberplanung des Gebietes der Verbandsgemeinde Nastätten und hob alle früheren Flächennutzungspläne auf; im Anschluss daran wurde noch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Teilbereichen Kasdorf, Kehlbach und Oberbachheim war seinerzeit als Parallelverfahren im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne „Kappesstücker“, „Gassengarten/Hölzersgraben“ und „In den Krautstücker“ angestoßen worden, jedoch konnte das Verfahren nicht vor dem Stichtag des 20.07.2006 (Ende der Überleitungsvorschrift zur BauGB-Novelle 2004) vollständig zum Abschluss gebracht werden. Aus diesem Grund wurden diese Änderungsflächen später in das Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes integriert und verfahrenstechnisch zum Abschluss gebracht.

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes betraf einen Teilbereich in der Gemarkung Nastätten zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittel-Discount-Markes sowie die damit einhergehende Verlegung der bis zu diesem Zeitpunkt dort belegenen Tennisplätze.

Zur Entwicklung und städtebaulichen Neuordnung des ehemaligen Militärgeländes mit der Bezeichnung „Gerätedepot Gemmerich“ in der Gemarkung Gemmerich kam es in Verbindung mit der verbindlichen Bauleitplanung „Am hohen Holz“ zu einer 12. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Im Rahmen einer 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden alle vorangegangenen und abgeschlossenen Änderungen im Flächennutzungsplan als Gesamtplanwerk zusammengeführt. Da für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes die Anträge der Ortsgemeinden gesammelt und zusammengestellt wurden, kam es in diesem Rahmen zu insgesamt mehr als 110 einzelnen Änderungen an der wirksamen Fassung des Flächennutzungsplanes.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Teilplan Windenergie“ hat die Verbandsgemeinde Nastätten mit dem Ziel der Steuerung von Windenergienutzung im Außenbereich durchgeführt.

Parallel zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „An der Nassauer Straße“ der Ortsgemeinde Holzhausen wurde die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die im Flächennutzungsplan bisher dargestellten Acker- bzw. Grünlandfläche sollten im Rahmen der 15. Änderung zu einer gemischten Baufläche (M) und zu Kompensationsflächen, die dem Bebauungsplan zugeordnet sind, geändert werden.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes betraf einen Teilbereich in der Gemarkung Ruppertshofen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur gewerblichen Nutzung im Zusammenhang mit einer Pferdenutzung sowie einer nicht zwingend dem Gewerbe zuzuordnenden Wohnnutzung im bisherigen planungsrechtlichen Außenbereich zu schaffen.

Innerhalb einer 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgten insgesamt 4 einzelne Änderungen in den Ortsgemeinden Bogel, Eschbach, Miehlen und Welterod. Die Änderung im Teilbereich der Ortsgemeinde Bogel diente der Anpassung an den aktuell noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Heide II“. Die Änderung im Teilbereich der Ortsgemeinde Eschbach war zur Neuausweisung einer Wohnbaufläche und einer zugeordneten Kompensationsfläche erforderlich. Zugleich erfolgte eine Rücknahme von Wohnbaufläche. Der Flächenausgleich sollte der Eigenentwicklung der Ortsgemeinde dienen, ohne eine zusätzliche Flächenausweisung vornehmen zu müssen. Auch die Neuausweisung einer gemischten Baufläche als Erweiterung der bestehenden Siedlungslage diente der Sicherung des Bestandes sowie der Eigenentwicklung. Die Änderung im Teilbereich der Ortsgemeinde Miehlen diente der Einrichtung einer Parkplatzanlage für ein ortsansässiges Unternehmen sowie einer externen zugeordneten Kompensationsfläche parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Nab“ der Ortsgemeinde Miehlen. Die Änderung im Teilbereich der Ortsgemeinde Welterod bezog sich auf die Darstellung einer Wohnbaufläche im Außenbereich als Anpassung an den Bebauungsplan „In der Sodel“ im Rahmen der Umnutzung des baulichen Bestandes.

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes betraf einen Teilbereich in der Gemarkung Nastätten, in welcher die punktuelle Änderung einer Mischbaufläche zu einer Sonderbaufläche zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels gegenständlich war.

Im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dieser in insgesamt 7 Teilbereichen in der Verbandsgemeinde Nastätten an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um Anpassungen in den Ortsgemeinden Buch, Hainau, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod. In den Ortsgemeinden Buch, Hainau, Miehlen, Oberbachheim, Weidenbach und Welterod ist es das Ziel, Wohnbauflächen in der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes darzustellen. Ferner sollen in diesem Rahmen in zwei weiteren Bereichen in den Ortsgemeinden Miehlen und Obertiefenbach entsprechende Darstellungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Reitplätzen in der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes umgesetzt werden. Das Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist derzeit noch nicht weiter fortgeschritten und steht in seiner Gesamtheit noch aus.

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes diente dazu, in einem Teilgebiet in der Gemarkung Lipporn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen und wurde parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Esroder Hof“ der Ortsgemeinde Lipporn durchgeführt. Das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes konnte kürzlich zum Abschluss gebracht werden.

Mit der nun anstehenden 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Gesamtfortschreibung desselben samt Landschaftsplanung erfolgen. Neben der Zusammenführung der vorangegangenen Flächennutzungspläne sollen einzelne Änderungen der der Verbandsgemeinde Nastätten angehörigen Gemeinden u. a. auf Antrag in die Gesamtfortschreibung mit aufgenommen werden. Ferner sollen nach derzeitigem Stand auch Sondergebiete für großflächige Photovoltaikanlagen in die Planung mit einbezogen werden.

Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde als genehmigungsreife Fassung gem. § 6 BauGB zu erarbeiten. Ebenfalls erarbeitet er die Digitalisierung des Plankartenwerkes des wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich der Flächenneudarstellung der 21. Änderung für das GIS-System PolyGIS der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des Flächennutzungsplanes).

Begleitend zum Flächennutzungsplan soll für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Nastätten als räumlicher uns sachlicher Teilplan ein Landschaftsplan erstellt bzw. der vorhandene Landschaftsplan entsprechend fortgeschrieben werden.

Da die Änderungen der Gemeinden mit diesen jeweils abzustimmen ist, sollte in dem Angebot die Teilnahme an zwei Ratssitzungen pro Gemeinde enthalten sein. Darüber hinaus sollte im Angebot die Teilnahme an den erforderlichen Sitzungen des Verbandsgemeinderates enthalten sein.

Hinweis:

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass sämtliche Flächennutzungspläne seit der 13. Änderung über diese Leistungsbeschreibung durch das Anklicken der fett hervorgehobenen Begriffe eingesehen und heruntergeladen werden können. Für die noch nicht rechtskräftige 19. Änderung des Flächennutzungsplanes existieren noch keine Detailpläne, weshalb an dieser Stelle lediglich die Änderungsflächen hinterlegt wurden.