Information für Mitarbeitende, Orts- /Stadtbürgermeister*innen der Verbandsgemeinde Nastätten zur internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbandsgemeinde Nastätten hat eine interne Meldestelle für Hinweisgebende nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.
Sie richtet sich an alle Mitarbeitende der Verbandsgemeinde Nastätten, sowie Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld zu dieser, Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße i. S. d. Hinweisgeberschutzgesetzes erlangt haben. Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der Verbandsgemeinde Nastätten nicht im Interesse der Gemeinde oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, viel- leicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, indem Sie dieses melden.
Hierzu wurde ein nur von der internen Meldestelle zugängliches E-Mail-Postfach eingerichtet. Schildern Sie dabei bitte möglichst konkret, wer was wann getan hat. Damit später Nachfragen zum Sach- verhalt möglich sind, geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an. Anonyme Meldungen sind zwar grundsätzlich möglich, erschweren aber die notwendigen Ermittlungen. Beachten Sie bitte, dass bei einer Meldung per Mail Meta-Daten gespeichert werden, die theoretisch eine Auswertung z. B. der IP-Adresse ermöglichen.
Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien (z. B. Suspendierung, Entlassung und vorzeitige Kündigung) sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Sollte es trotzdem zu Repressalien kommen, würde die interne Meldestelle die in ihren Möglichkeiten stehenden Mittel einsetzen, um diese zu unterbinden. Die Meldung durch den Hinweisgeber ist in mündlicher, schriftlicher, telefonischer oder elektronischer Form möglich. Folgende Meldekanäle sind eingerichtet:
Kontaktdaten Meldestelle:
Name: Datenschutzbeauftragte Frau Isabel Schönbein, Tel.: 06772/80217, E-Mail: datenschutz@vg-nastaetten.de
Schriftliche Meldungen:
Meldungen auf dem Postweg können versehen mit dem Hinweis „vertraulich“ eingereicht werden an: Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Datenschutzbeauftragte,
Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten
Andere Meldestellen
Außer an die interne Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an die externe Melde- stelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, beim Bundeskartellamt und beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung wenden. Diese sind erreichbar unter: