Zahlungserinnerung -Gewerbesteuer-


Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis spätestens 19. März 2026. Nach Ablauf dieser Frist müssen noch offene Beträge leider kostenpflichtig angemahnt werden.

Damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können, bitten wir Sie, alle Kassenzeichen bei der Überweisung anzugeben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Verbandsgemeindekasse Nastätten