Eine Weiterbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Einstellungsvoraussetzung wäre die Bereitschaft, die zweite Reinigungskraft an den drei anderen Wochentagen im Urlaubs- und Krankheitsfall zu vertreten. Außerdem soll die Vertretung der Küchenkraft ebenfalls bei Urlaub und Krankheit (selbst Kochen an 5 Tagen pro Woche) übernommen werden. Kosten für entsprechende Schulungen werden vom Kindergartenzweckverband Welterod erstattet.
Entgelt und sonstige Arbeitsbedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
Bewerbungen (kurzes Anschreiben und Lebenslauf sind ausreichend) sind bis zum 19.11.2025 zu richten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
z.Hd. Frau Heinz
Bahnhofstr. 1
56355 Nastätten
bzw. an
