Für die Aufsichtstätigkeit im Schwimmbad ist ein gültiger Leistungsschein (Rettungsschwimmer in Silber, nicht älter als 3 Jahre) alternativ die Bereitschaft des Nachweises der Rettungsfähigkeit, die vor Ort abgenommen werden kann, erforderlich.
Rettungsfähig ist jemand, wenn sie oder er in der Lage ist, von jeder Stelle und aus jeder Tiefe des Schwimmbeckens in Holzhausen, eine verunfallte Person an die Wasseroberfläche zu bringen und Maßnahmen der Ersten Hilfe und zur Herz-Lungen-Wiederbelebung anzuwenden.
Außerdem wird der Nachweis einer Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre) gefordert. Kosten hierfür werden natürlich übernommen.
Die Bereitschaft zum Dienst auch an Wochenenden und Feiertagen sollte vorhanden sein.
Bewerbungen werden bis zum 31.05.2025 erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
Frau Silvia Heinz
Bahnhofstr. 1
56355 Nastätten
bewerbungen@vg-nastaetten.de