Öffentliche Bekanntmachung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Im Kleegarten" der Ortsgemeinde Buch 


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Buch hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 23.11.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 1 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Im Kleegarten“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3.900 m² und befindet sich am nördlichen Siedlungsrand der Ortsgemeinde Buch. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Kleegarten“ umfasst die Flurstücke 1, 2/1, 4/2 und 7/1.

 

Zum Planungsziel wird aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:

„Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines freistehenden Einfamilienwohnhauses. Die geplante Wohnnutzung soll helfen, der bestehenden Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum innerhalb der Gemeinde gerecht zu werden. Durch die Umsetzung des Bauvorhabens, angrenzend zur bebauten Ortslage, kann ein Beitrag zur bedarfsorientierten Eigenent-wicklung in der Ortsgemeinde Buch geleistet und zur Stärkung des Wohnstandortes zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. 

Das Plangebiet stellt sich derzeit als unbebaute Fläche im Außenbereich dar. Bei der von Eingriffen betroffenen Fläche handelt es sich ausschließlich um eine artenarme Fettwiese, einen Obstbaum, einen unversiegelten Grasweg sowie einen dauerhaft zu erhaltenden Wald. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans „Im Kleegarten“ wurde in Folge einer artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse inklusive Biotoptypkartierung die potenzielle Betroffenheit von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß des § 44 BNatSchG begutachtet.

Der durch das Vorhaben entstehende Eingriff in Natur und Landschaft wird innerhalb des Geltungsbereiches auf der im Norden vorgesehenen Ausgleichsfläche ausgeglichen. Darüber hinaus sollen die im Plangebiet bestehenden Gehölzstrukturen erhalten werden. Der Ausgleich soll auf der nördlichen Fläche durch die Anlage einer Hecke, dem Erhalt der Wiese sowie der Pflanzung von ca. 14 Bäumen erfolgen. Hierdurch sollen u.a. umfangreiche Pflegemaßnahmen vermieden werden, welche durch z.B. die Umwandlung in eine Magergrünland anfallen würden. Auch entsteht nur die optimierte Konzeption nur ein minimaler Kompensationsüberschuss von 20 qm. Die angedachten Hecken- und Baumpflanzen sollen zudem die angrenzenden Naherholungsräume/ Wegeverbindungen aufwerten und das Gebiet umfangreich eingrünen. Bei den Baumpflanzen können z.B. auch Obstbäume gewählt werden, welche natürlich entsprechend noch als Lebens- und Genussmittel genutzt werden können.

Dem zu erhaltenden Wald wird hingegen eine große Bedeutung für die lokale Avifauna zugesprochen. Während einem Flächenbegang wurden mindestens die Arten Zilpzalp, Amsel, Star und Raubwürger als Brutvögel vermutet oder nachgewiesen. Besonders für den in Rheinland-Pfalz vom Aussterben bedrohten Raumwürger ist das Wäldchen deshalb dauerhaft zu schützen.“

 

Die Aufstellung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan i.S.d. § 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 30 Abs. 2 BauGB. Somit wird ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB bzw. § 2a BauGB erforderlich, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a BauGB und die Zusammenstellung von Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB. Die Landschaftsplanung ist mit der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung abzuarbeiten.

 

Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros WSW &Partner GmbH, Kaiserslautern, wurde in dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 25.01.2024 vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Buch zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB zugelassen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 16.02.2024 bis 18.03.2024 durchgeführt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 08.02.2024 im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Ausgabe Nr. 6). Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 12.02.2024 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.

 

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinde-ratssitzung der Ortsgemeinde Buch am 05.06.2024 bewertet und gewürdigt und aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Im Kleegarten“, der Vorhaben- und Erschließungsplan als auch die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes gebilligt.

 

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten (13. Teilfortschreibung) Gemarkung Buch stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft mit Zweckbestimmung vorhandene Streuobstwiese dar. Der Flächennutzungsplan ist somit in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung ist die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten noch nicht rechtswirksam, befindet sich jedoch im Stand der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB. Die Wohnbauflächendarstellung wurde dabei auf das tatsächlich erforderliche Maß reduziert (ca. 0,13 ha) und soll im Gegenzug durch eine Rücknahme von 0,26 ha Mischbaufläche am südlichen Siedlungsrand von Buch kompensiert werden (bilanzielle 50%-Anrechnung). Mit Umsetzung dieses Flächentauschs und Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird der Grundsatz der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gewährleistet. Bis zur Rechtskraft der Flächennutzungsplanänderung ist der Bebauungsplan genehmigungspflichtig gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB, da er sich noch nicht aus einem wirksamen FNP entwickelt.

 

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Gemäß § 3 Abs. Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.  und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:

  • Belange der Ver- und Entsorgung; Starkregen
  • Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie
  • Aussagen zu Bergbau und Altbergbau
  • Aussagen und Bewertungen zu artenschutzrechtlichen Belangen
  • Landschaftsplanerische Belange
    • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
    • Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen und –flächen
    • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit u.a., Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung und zu der Planung und Ziele des Umweltschutzes sowie Bewertung der Umweltauswirkungen, Beschreibung der umweltrelevanten und erheblichen Wechselwirkungen innerhalb und im Umfeld des Plangebiets
  • Schutzgut Boden und Fläche, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima und Lufthygiene,
  • Bestandsaufnahme des Plangebiets und Bewertung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Schutzgutübergreifend)
  • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrophen und damit verbundene Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter im Plangebiet
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
  • Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
  • Methodik zur Ermittlung des Umweltzustandes und Schwierigkeiten der der Umweltprüfung Aussagen zu Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Planungsbehörde, Bad Ems, 15.03.2024 (Hinweise zum Flächennutzungsplan und zu den Kompensationsmaßnahmen, Sturzflutkarten, Brandschutzdienststelle)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Monatbaur, 13.02.2024 (Hinweis zu Oberflächengewässer, Hinweise zur Ver- und Entsorgung und zu Starkregenvorsorge)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe RP, Direktion Landesarchäologie, Koblenz, 19.02.2024 (Hinweisverdacht auf archäologische Fundstellen, Abschnitt Denkmalschutz)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 13.03.2024 (Hinweise zu Bergbau und Altbergbau, zu Boden und Baugrund, zu mineralischen Rohstoffen und Geologiedatengesetz)
  • Landesbetrieb Mobilität, Diez, 19.02.2024 (Hinweise zu den straßenrechtlichen Belangen zur verkehrlichen Erschließung,)
  • Verbandsgemeindewerke Nastätten, Nastätten, 15.02.2024 (Hinweise zur Trink- und Löschwasserversorgung, sowie zur Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung im Trennsystem)
  • Landwirtschaftskammer RP, Koblenz, 12.03.2024 (Hinweis auf Wegeparzelle die bei einer Widmung Außerdienst gestellt werden muss)
  • Umicore, Hanau, 13.02.2024 (Hinweise auf die vorliegenden Grubenpläne)
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach, Schreiben vom 13.02.2024(Hinweise auf die Rechte u. Pflichten der Wegesicherung, Leitungsrecht zum Telekommunikationsnetzes)

 

Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen), Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht in der Zeit vom

Freitag, den 30.05.2025 bis einschließlich Montag, den 30.06.2025

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Kleegarten“ der Ortsgemeinde Buch im Internet unter

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

oder

www.geoportal.rlp.de

bis zum 30.06.2025 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.

 

Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

 

Nastätten den 19.05.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Nastätten

 

(Güllering)

Bürgermeister