Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Buch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 den Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wasserwies“ in eigener Verantwortung gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wasserwies“ ist im nachfolgenden Lageplan, innerhalb der schwarz unterbrochenen Linie, dargestellt. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flur 21 Flurstücke 90/8, 94/6 und 90/7 Gemarkung Buch und verfügt über eine Größe von ca. 4.940 m². Der Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Wasserwies“ der Ortsgemeinde Buch wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Nr. 32) am 10.08.2023 bekannt gegeben.
Zum Planungsziel wird aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:
„Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wasserwies“ verfolgt die Ortsgemeinde Buch mehrere wesentliche Planungsziele. Im Mittelpunkt steht die Gewährleistung eines sozial- und ortsbildverträglichen Neben- und Miteinanders zwischen den bestehenden Nutzungen im direkten Umfeld des Geltungsbereichs und den künftig im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen.
Ein zentrales Ziel ist die Schaffung eines Gebietstyps, der sowohl dem Wohnen als auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient, wobei die gewerbliche Nutzung das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen darf. Gemäß § 6 BauNVO soll ein Mischgebiet entstehen, das potenziellen Konflikten zwischen einem nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieb und den angrenzenden allgemeinen Wohngebieten „In der Schlei“ und „In der Welschgrub“ vorbeugt.
Das geplante Mischgebiet soll dabei den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung in gleichem Maße Rechnung tragen wie den Anforderungen der gewerblichen Wirtschaft. Ziel ist es, Wohnen und gewerbliche Nutzung gleichrangig und gleichwertig nebeneinander zu ermöglichen, um eine harmonische und nachhaltige Nutzung des Plangebietes sicherzustellen.
Zusätzlich werden ökologische und landschaftliche Anforderungen berücksichtigt. Insbesondere wird die Bauverbotszone von 10 m entlang des angrenzenden Gewässers „Lohbach“ eingehalten, um dessen Schutz zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen die westlich gelegenen Freiflächen als landschaftsbildprä-gende Elemente erhalten bleiben. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über die bestehende Gemeindestraße „Bundesstraße“ gesichert.
Um die uneingeschränkte Planungsmöglichkeit und die Verwirklichung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten, wurde eine Veränderungssperre für das Plangebiet erlassen (07/2023). Diese soll verhindern, dass während des Planungsprozesses durch Dritte vollendete Tatsachen geschaffen werden, die den Planungszielen der Ortsgemeinde Buch entgegenstehen…“
Der Bebauungsplan „Wasserwies“ wird als qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Für diesen Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten (13. Fortschreibung) Gemarkung Buch wird das Plangebiet als Fläche für Gewerbefläche dargestellt, sodass eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan nicht gegeben ist. Der Flächennutzungsplan ist somit in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Dieses ist für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten vorgesehen.
Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros WSW &Partner GmbH, Kaiserslautern, wurde in dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 22.04.2025 vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Buch zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB zugelassen. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Zur frühzeitigen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, Begründung inklusive des Umweltberichts, schalltechnisches Gutachten v. 25.01.2025 in der Zeit vom
Freitag, den 30.05.2025 bis einschließlich Montag, den 30.06.2025
während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wasserwies“ der Ortsgemeinde Buch im Internet unter
https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/
oder
www.geoportal.rlp.de
bis zum 30.06.2025 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.
Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Nastätten den 19.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Nastätten
(Güllering)
Bürgermeister