Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kasdorf 


Das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Sitz Montabaur, hat mit Bescheid (Az. 81020-HA2.3) vom 21.05.2025 unter Bezugnahme auf §§ 110 und135 des Flurbereinigungsgesetzes um Ersuchen gebeten, den Beschluss der Anordnung zur Umstellung des nach § 91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. 1 S. 546) - FlurbG -, zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBI. 1 S. 2794), angeordneten Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens in ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG bekanntzugeben.

 

Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, den förmlichen Beschluss nebst Übersichtskarte in der Zeit vom

Freitag, den 06.06.2025 bis einschließlich Montag, den 07.07.2025

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 –  einzusehen und ist zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können zu dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Der Beschluss und die Gebietskarte können im Internet auf der Homepage des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum Westerwald-Osteifel

www.dlr.rlp.de  >> Direkt zu: Bodenordnungsverfahren >>

nach Eingabe des Verfahrensnamens Nochern eingesehen werden.

 

Der Beschluss sowie die Übersichtskarte (umaßstäblich) ist nachfolgend dargestellt.

 

Nastätten den 30.05.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Nastätten

 

(Güllering)

Bürgermeister