Öffentliche Bekanntmachung
zur Bauleitplanung "Auf Wiesborn" der Ortsgemeinde Welterod


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Welterod hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 31.01.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf Wiesborn“ in der Gemarkung Welterod in eigener Verantwortung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB) aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,92 ha und wird derzeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Er umfasst die Grundstücke auf den Flurstücken 25, 19/3 und 22 sowie Teilflächen der Flurstücke 101 und 23 in der Flur 5 Gemarkung Welterod. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in dem beigefügten Kartenwerk (unmaßstäblich) jeweils durch eine schwarz unterbrochene Linie gekennzeichnet. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans sieht für den Bereich des Geltungsbereichs, der als Gewerbegebiet festgesetzt werden soll die Nutzung als gewerbliche Baufläche vor, so dass das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB erfüllt ist. Die Gemeinde sieht die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf Wiesborn“ am östlichen Siedlungsrand als erforderlich an um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf Wiesborn“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 

Planungsziel: Die Ortsgemeinde Welterod plant zur Sicherung von vorhandenen Gewerbeflächen-Potentialen die Entwicklung eines Gewerbegebiets im Sinne des § 8 BauNVO. Das Gewerbegebiet soll darüber hinaus der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Allgemein zulässig erklärt werden Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind ebenfalls als Ausnahme zulässig. Einzelhandelsbetriebe werden generell als nicht zulässig erklärt, da sie im Widerspruch zu den verfolgten Entwicklungszielen für diesen Bereich stehen.

 

Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Kocks Consult GmbH, Sitz Koblenz, nebst Anlagen wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung der Ortsgemeinde Welterod am 03.12.2025 gebilligt und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen und der von der Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange durch Unterrichtung und Aufforderung zur Stellungnahme sowie zur interkommunalen Abstimmung freigegeben.

Die Aufstellung der Bauleitplanung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Zur frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Auf Wiesborn“ die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes in der Zeit vom

Freitag, den 15.01.2026 bis einschließlich Montag, den 16.02.2026

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Dienstag von 8:00 Uhr durchgängig bis 16:00 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Ergänzend ist die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 08.01.2026 bis zum 16.02.2026 auch unter der Internetadresse

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

www.geoportal.rlp.de

einsehbar. 

 

Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

 

Nastätten, 29.12.2025

Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten

Güllering

Bürgermeister