Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Miehlen hat im öffentlichen Teil seiner Gemeinderatssitzung am 07.05.2024 den Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte mit Freiflächen im Bereich „Am Bettendorfer Weg“ zu schaffen.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) jeweils durch eine unterbrochene blaue Linie gekennzeichnet. Es umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Miehlen, Flur 42, Flurstücke 439, 440 und 441 sowie 419/2, 419/3 (teilweise) und 508/1 (teilweise). Das Plangebiet verfügt (ohne die externen Kompensationsflächen) über eine Größe von ca. 7.950 m² und grenzt an den rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Bettendorfer Weg“, welcher ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festsetzt, an.
Planungsziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Nutzungen – Kindertagesstätte“. Für die konkreten Inhalte des Bebauungsplans wird auf die Begründung nebst Planunterlagen zum Bebauungsplan „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ verwiesen.
In der wirksamen Fassung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten wird die Fläche für die geplante Errichtung einer neuen Kindertagesstätte in einem sehr kleinen Teilbereich im Südosten des Plangebietes als Wohnbaufläche und im Übrigen überwiegend als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Der in Rede stehende Bebauungsplan kann dementsprechend derzeit formal nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan muss daher im Sinne des § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren angepasst werden. Dies soll im Rahmen der 21. Flächennutzungsplanänderung erfolgen, die eine große Gesamtfortschreibung des FNP der VG Nastätten darstellt.
Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ im zweistufigen Regelverfahren. Somit wird ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB bzw. § 2a BauGB erforderlich, eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 a BauGB und die Zusammenstellung von Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB. Die Landschaftsplanung ist mit der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung abzuarbeiten.
Nach erfolgter Billigung und Zulassung des Bebauungsplanentwurfes durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Miehlen für die frühzeitige Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates am 17.09.2024 wurde diese im Zeitraum vom 28.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025 bzw. vom 28.02.2025 bis einschließlich 01.04.2025 durchgeführt.
Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte am 20.02.2025 im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Ausgabe Nr. 8). Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 28.02.2025 unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 01.04.2025 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Niederwallmenach am 15.05.2025 bewertet und gewürdigt. Nachdem die entwässerungstechnische Vorplanung durch das Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH im Nachgang hierzu konkretisiert wurde, erarbeitete das Büro die Unterlagen für das reguläre Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Die sich somit aus der frühzeitigen Beteiligung ergebende Entwurfsplanung wurde im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates am 10.02.2026 vorgestellt, vom Rat gebilligt und zur regulären Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Die Begründung zum Bebauungsplan, einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie der Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB, enthält unter anderem Ausführungen zu:
- Schutzgut Boden/Fläche
- Aussagen zu Lage, Relief, Geologie und Bodenart
- Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
- Schutzgut Wasser
- Aussagen zu vorhandenen Gewässern und Wasserschutzgebieten, sowie dem Wasserhaushalt
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
- Erläuterung der geplanten Gebietsentwässerung
- Schutzgut Luft und klimatische Faktoren
- Aussagen zum Lokalklima
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
- Schutzgut Tiere und Pflanzenwelt, Biologische Vielfalt und Landschaft
- Aussagen zur Bestandssituation
- Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z.B. Natura 2000-, FFH- u. VSG-Gebiete)
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
- Erfassung und Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Ermittlung/Bewertung artenschutzrechtlicher Belange, zusammenfassende Darlegung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Vorprüfung zum Bebauungsplan
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
- Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
- Aussagen zur Bestandssituation
- Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
- Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
- Aussagen zur aktuellen Bestandssituation
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Erläuterungen zum Immissionsschutz und zur Emissionsvermeidung
- zusammenfassende Darlegung der Ergebnisse des eingeholten Immissionsschutzgutachtens
- Angaben zur Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung und zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Schutzgut Sachwerte und kulturelles Erbe
- Aussagen zur Bestandssituation
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Ausführungen zu Denkmalschutz und Archäologie
Ergänzend zu vorstehend genannten Angaben sind dem Umweltbericht zu entnehmen:
- Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung des Vorhabens
- Ermittlung und Bewertung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter sowie deren Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen und Summationswirkungen
- Aussagen zur Alternativenprüfung
- Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
- Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung des Plan-Vorhabens (Hinweise zum Monitoring)
- Zusammenfassung des Umweltberichts in allgemein verständlicher Form
Folgende Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen liegen im Beteiligungsverfahren vor:
- Schalltechnisches Gutachten zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte in Miehlen vom 09.04.2025
- Ermittlung und Bewertung der von den geplanten Nutzungen der Kindertagesstätte ausgehenden Lärmemissionen sowie nach Bedarf Festlegung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen. Die Beurteilung erfolgte auf Grundlage der einschlägigen Regelwerke TA Lärm - DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ nach dem „alternativen Verfahren“.
- Bewertung und Berechnung des neuen öffentlichen Parkplatzes der Kindertagesstätte, der neuen Haltestelle und dem vorhabenbezogenen Fahrverkehr nach der 16. BImSchV.
- Keine Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation erforderlich.
- Bewertung der Geräuschimmissionen durch Kinder im Freien nach § 22 Nr. 1a BImSchG.
- Bewertung der Qualität der Prognose hinsichtlich der DIN ISO 9613.
- Zusammenfassung der Ergebnisse.
- Geruchsgutachten zum Bebauungsplan „Am Bettendorfer Weg, Erweiterung“ vom 17.07.2024
- Aufgabenstellung und Ausbreitungsrechnung erfolgte vor dem Hintergrund der TA Luft 2021, der Richtlinie Emissionen und Immissionen aus der Tierhaltung VDI 3894, Blatt 1, und weiterer Fachinformationen.
- Untersuchung der Geruchsimmissionen im Bereich der geplanten Kindertagesstätte unter Berücksichtigung umliegender landwirtschaftlicher Tierhaltungsbetriebe.
- Ermittlung der Geruchsemissionen und Ausbreitung im Untersuchungsraum mittels Ausbreitungsrechnung (Modell AUSTAL) unter Einbeziehung meteorologischer Daten und Geländestrukturen.
- Bewertung der Geruchshäufigkeit (Geruchsstunden) und der daraus resultierenden Belastung für die geplante Nutzung.
- Ergebnis der Ausbreitungsrechnung für die Tierhaltungsbetriebe in Form von Isolinien nach der TA Luft.
- Zusammenfassung der Ergebnisse.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen.
Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt:
- Kreisverwaltung Rhein-Lahn, Bad Ems, 31.03.2025:
- Untere Naturschutzbehörde: Anregungen zum Ordnungsbereich B (Randliche Eingrünung, Herstellungs- und Pflegehinweise), Ordnungsbereich A (Randliche Eingrünung, Herstellungs- und Pflegehinweise), Hinweise und Anregungen zur Biotopwertbilanzierung im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
- Untere Wasserbehörde: Wasserwirtschaftliche und bodenschutzrechtliche Beurteilung des Plangebiets, keine Betroffenheit von Oberflächengewässern, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten, weiterhin sind keine Altlasten kartiert oder Wasserrechte vergeben. Hinweise zur Konkretisierung der Entwässerungsplanung; Empfehlung zur ortsnahen Versickerung unbelasteter Niederschlagswässer gemäß § 55 Abs. 2 WHG.
- Jugendamt: Hinweis zur Anzahl der Gruppenräume für die geplante Kindertagesstätte
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Koblenz, 07.03.2025: Wasserwirtschaftliche und bodenschutzrechtliche Beurteilung des Plangebiets, Hinweise zur empfohlenen Niederschlagswasserbeseitigung und zur Starkregenvorsorge unter Mitteilung von Ergebnissen aus der Sturzflutgefahrenkarte des Landes. Hinweis auf § 5 Abs. 2 WHG. Anmerkung zu bodenschutzrechtlichen Belangen mit Verweis auf das Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz.
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 31.03.2025: Hinweise zu Aspekten des Immissionsschutzes unter Auswertung des schalltechnischen Gutachtens zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte.
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 11.03.2025: Hinweis zum archäologischen Sachstand und Verdacht auf archäologische Fundstellen. Hinweis auf Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflichten nach dem Denkmalschutzgesetz. Die Fachbehörde bestätigt die Berücksichtigung ihrer Belange durch den im Bebauungsplan vorgesehenen Hinweis zum Denkmalschutz in den Planunterlagen.
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie/Erdgeschichtliche Denkmalpflege, Standort Koblenz, 07.03.2025: Keine erdgeschichtlich relevanten Fundstellen bekannt, keine Bedenken zur Planung. Hinweise zu bestimmten Anforderungen aufgrund des Vorhandenseins potenziell fossilführender Gesteine.
- Landesbetrieb Mobilität Diez, Diez, 01.04.2025: Hinweise zur äußeren Erschließung und zum Immissionsschutz (Verkehrsschall K 50)
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 31.03.2025: Hinweise zum in der räumlichen Nähe gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb „Sonnenhof" und Verweis auf Bestandsschutz und immissionsschutzbezogene Anregungen sowie Vorbelastungen durch landwirtschaftliche Umgebungsnutzung.
- Verbandsgemeindewerke Nastätten, Nastätten, 10.03.2025: Hinweise zur Abwasserbeseitigung im Trennsystem; Empfehlung zur ortsnahen Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser; Empfehlung, Hinweis auf gedrosselte Einleitung in den vorhandenen Regenwasserkanal, Informationen zur Löschwasserversorgung durch die öffentliche Trinkwasserversorgung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten aus der Öffentlichkeit eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahme:
- Private Stellungnahme, Miehlen, 27.02.2025: Hinweise auf mögliche Geruchsimmissionen durch einen benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung und mögliche Auswirkungen auf die geplante Kindertagesstätte; Sorge hinsichtlich möglicher Nutzungskonflikte zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und geplanter Kindertagesstätte aufgrund von Geruchsimmissionen sowie möglicher Einschränkungen für eine zukünftige betriebliche Entwicklung der Landwirtschaft.
- Private Stellungnahme, Miehlen, 28.03.2025: Hinweise auf Störungen der Wohnruhe durch mögliche Lärm- und Verkehrsimmissionen der Kindertagesstätte; Hinweise auf mögliche zusätzliche Verkehrsbelastungen sowie Störungen der Wohnruhe aufgrund des geplanten öffentlichen Parkplatzes mit Lärm- und Emissionswirkungen; Ausführungen zu optischen Beeinträchtigungen durch das neue Gebäude; erhöhte Lärmbelastung durch die Kinder.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlage- und Beteiligungsfassung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.
Zur regulären Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (inkl. Bebauungsplanverkleinerung), Begründung inklusive des Umweltberichts als auch dem schalltechnische Gutachten vom 09.04.2025 (Schalltechnisches Ingenieurbüro pies) und dem Geruchsgutachten vom 17.04.2024 (meodor UDL UG) in der Zeit vom
Freitag, den 03.04.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 06.05.2026
während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr; dienstags durchgängig von 08:00-16:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 – Telefonnummer 06772 802 370, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Aufgrund der in den Offenlagezeitraum fallenden Feiertage (Karfreitag und Ostermontag) endet die Frist der Offenlage am Mittwoch, den 06.05.2026.
Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ der Ortsgemeinde Miehlen im Internet unter
darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter
bis zum 06.05.2026 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.
Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Nastätten, den 18.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
N a s t ä t t e n
(Güllering)
Bürgermeister