Öffentliche Bekanntmachung
zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten


Der Verbandsgemeinderat der VG Nastätten hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 30.03.2023 den Planaufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten beschlossen (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Einholung einer Landesplanerischen Stellungnahme nach § 20 LPIG erfolgte mit Antrag bei der Unteren Planungsbehörde des Rhein-Lahn-Kreises am 06.11.2024.

Im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten erfolgen 8 einzelne Änderungen in den Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod an der wirksamen Fassung des Planwerkes. Eine ursprünglich geplante Darstellungsänderung in der Gemeinde Hainau ist nicht mehr Teil des vorliegenden Verfahrens der 19. Änderung.

 

In der folgenden Kurzübersicht können die Änderungsflächen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten sowie die Planungsziele entnommen werden und verweisen auf die ausführliche Begründung des Planentwurfs nebst Anlagen.


Änderungsplanung der Ortsgemeinde Buch:

Kleinflächige Ausweisung von Wohnbaufläche (ca. 0,13 ha) auf einer Fläche mit Hecken und Feldgehölzen (ca. 0,05 ha) und Streuobstbestand (ca. 0,30 ha) sowie Planung einer Tauschfläche (ca. 0,25 ha) in Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Im Kleegarten".

 

Änderungsplanung der Ortsgemeinde Miehlen:

Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ am südlichen Ortsrand (Umwidmung von „Privat genutztes Gartenland“) unter Berücksichtigung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans „Baier Mühle“ ca. 0,60 ha

 

Änderungsplanung der Ortsgemeinde Oberbachheim:

Berichtigende Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 1,0 ha) und einer Fläche für Ausgleichszwecke i.V.m. Niederschlagswasserbeseitigung (ca. 0,15 ha) am nordöstlichen Siedlungsrand (Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschaft“) in An-passung an den Bebauungsplan „In den Krautstücker – Erweiterung“

 

Ausweisung einer Mischbaufläche am südöstlichen Ortsrand (Umwidmung von „Grünland“) ca. 0,28 ha sowie Ausweisung von privater Grünfläche „zugeordnete Kompensationsfläche“ im Plangebiet (ca. 0,07 ha) zusätzlich Ausweisung externer Kompensationsfläche ca. 0,40 ha (öffentliche Grünfläche) in Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Fa. Metallbau Wieland"

 

Änderungsplanung der Ortsgemeinde Obertiefenbach:

Ausweisung einer Mischbaufläche (Zweckbestimmung Dorfgebiet) am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde ca. 0,29 ha (Umwidmung von Landwirtschaftsfläche „Ackerfläche oder Grünland“) mit Ausweisung einer zugehörigen Kompensations-fläche (ca. 0,23 ha, landwirtschaftliche Fläche in privates Grünland)

Änderungsplanung Ortsgemeinde Weidenbach:

Kleinflächige Änderung unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Änderung und 1. Erweiterung – Schmittwiese II“. Ausweisung von Wohnbaufläche auf landwirtschaftlicher Fläche (LWS in W ca. 0,14 ha) und Mischbaufläche (M in W ca. 0,11 ha) sowie Ausweisung von Grünfläche auf landwirtschaftlicher Fläche (LWS in GR. ca. 0,32 ha) am südlichen Siedlungsrand. Zusätzlich Rücknahme von Wohnbaufläche am nördlichen Ortsrand der Gemeinde im Umfang von ca. 0,27 ha

 

Änderungsplanung in der Ortsgemeinde Welterod:

Berichtigende Darstellung einer Wohnbaufläche am nördlichen Siedlungsrand (Umwidmung von „Ackerfläche oder Grünland“) ca. 1,76 ha mit zugeordneter Kompensationsfläche (öffentliche Grünfläche) 0,08 ha und Grünfläche (ca. 0,06 ha). Ausweisung einer externen Kompensationsfläche östlich der Ortslage (Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche in ge-plante artenreiche Fettwiese) unter Berücksichtigung des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „In der Gewann“ 1. Erweiterung.

 

Die frühzeitige Offenlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten erfolgte im Zeitraum vom 03.01.2025 bis zum 03.02.2025 und wurde im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen“ am 19.12.2024 (Nr. 51/52) bekannt gegeben. Während der Offenlage konnten sich Bürger und Bürgerinnen in das Bauleitplanungsverfahren einbringen. Mit Schreiben vom 19.12.2024 wurden die zu beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 03.02.2025 gebeten. Im selben Zeitraum wurde die interkommunale Abstimmung durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat der VG Nastätten hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 die Würdigung der landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPIG beraten und beschlossen sowie wurden 4 Einzelbeschlüsse im Rahmen der Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung gefasst. Ferner wurde von Seiten des VG-Rates die Freigabe des Entwurfs für die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Gebietsabgrenzung ist in nachstehenden Kartenwerken (unmaßstäblich) gekennzeichnet.

Gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind: 

Begründung mit Aussagen u.a. zu:

  • Umweltbezogene übergeordnete Informationen (naturschutzrechtlich geschützte Biotope und Vegetationsbestände gem. § 30 BNatSchG; Planung vernetzter Biotopsysteme des Rhein-Lahn-Kreises kartierte Biotope; Landschaftsschutzgebiet).
  • Informationen zu FFH- und Vogelschutzgebieten (Natura 2000)
  • Ausführungen zu landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen
  • Ausführungen zum Immissionsschutz
  • Informationen und Ausführungen zur Starkregenthematik
  • Landschaftsfaktorbezogene Bewertungen / Beurteilung der Eingriffswirkungen zu den Schutzgütern:
    • Landschaftsbild/Erholung
    • Wasserhaushalt
    • Boden
    • Klima / Lufthygiene
    • Arten- und Biotope
    • Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen (/Kompensationsmaßnahmen)
  • Landschaftsplanerische Bewertungen zur Planung mit Aussagen u.a. zu
    • Umweltbezogene übergeordnete Informationen
    • Schutzgebiete wie Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzgebiete
    • Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
    • Biotopkartierung Rheinland-Pfalz
    • Planung vernetzter Biotopsysteme
    • Aussagen wirksamer Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung
    • Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung
    • Abwägung, sowie Fazit

 

Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Aussagen u.a. zu:

  • Aussagen zum Anlass und zur Aufgabenstellung der Planung
  • Verfahren der Umweltprüfung und Inhalt des Umweltberichts
  • Naturräumliche Kurzcharakteristik des Untersuchungsraums
  • Vorgaben übergeordneter Planungen und Ziele des Flächennutzungsplans
  • Ziele des Umweltschutzes mit Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne sowie Angaben zu Vorgaben übergeordneter Planungen, Darlegung von Aussagen zu Schutzgebieten wie z.B. Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Natura-2000-Gebiete sowie Aussagen des Biotopverbundsystems
  • Darstellung der Relevanz für die Umweltprüfung der einzelnen Flächenänderungen (in tabellarischer Darstellungsform)
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen sowie Bewertung der prognostisch erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter
    • Fläche
    • Tiere und Pflanzen
    • Boden
    • Wasser
    • Luft und klimatische Faktoren
    • Biologische Vielfalt
    • Landschaft / Erholung
    • Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
    • Sachwerte
    • Kulturelles Erbe
    • Natura 2000
    • Energienutzung/Abwasser/Abfall
  • Aussagen zu Summationswirkungen und Wechselwirkungen
  • Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens (Prognose)
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Hinweise auf Verfahren und Methodik der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

 

Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:

  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises – Untere Wasserbehörde, Bad Ems, 03.02.2025, mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu:
    • Ortsgemeinde Miehlen: Hinweis auf das festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Mühlbachs; Hinweis auf Genehmigungspflicht gemäß § 31 LWG für Anlagen im 40 m-Bereich eines Gewässers II. Ordnung; Verweis auf Sturzflutgefahrenkarte mit potenziellen Wassertiefen; Hinweis auf Einhaltung der Vorgaben des § 37 WHG zum natürlichen Wasserabfluss.
    • Ortsgemeinde Weidenbach: Hinweis auf die Lage der Ortsgemeinde im festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet „Brunnen Weidenbach–Strüth“ und die damit verbundenen Anforderungen.
  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises – Untere Naturschutzbehörde, Bad Ems, 03.02.2025, mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu:
    • Allgemein: Hinweis auf die Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des Arten- und Biotopschutzes; Hinweis zur Beachtung gesetzlich geschützter Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 15 LNatSchG; Hinweis auf mögliche Betroffenheit von Bodenbrütern (insbesondere Feldlerche) sowie von kulturfolgenden Säugetieren; Empfehlung zur Abstimmung des Umfangs artenschutzrechtlicher Untersuchungen mit der Unteren Naturschutzbehörde.
    • Ortsgemeinde Welterod: Redaktioneller Hinweis zur Anpassung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme – keine Entwicklung einer Streuobstwiese, sondern einer artenreichen Fettwiese.
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 21.01.2025: Hinweise zu Altbergbau und Überdeckung mehrerer Änderungsbereiche durch teils erloschene Bergwerksfelder; Abstimmungsempfehlung mit der Eigentümerin des aktiven Feldes „Carl III“; Hinweis auf mögliche Altbergbaupotenziale und die Notwendigkeit geotechnischer Prüfung bei Bauarbeiten; ergänzender Hinweis auf eine ggf. erforderliche Überprüfung von Ausgleichsflächen bei Einsatz schwerer Geräte.

 

Außerdem wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB seitens folgender Ortsgemeinden umweltrelevante Stellungnahmen vorgebracht:

  • Ortsgemeinde Buch, Gemeinderatssitzung vom 26.03.2025 (Beschluss zur Anpassung der Änderungsplanung zur 19. FNP-Änderung; Reduzierung der geplanten Wohnbaufläche auf ca. 0,13 ha und gleichzeitige Rücknahme von ca. 0,26 ha Mischbaufläche am südlichen Ortsrand im Sinne eines landesplanerischen Flächentauschs zur Wahrung der Zielvorgabe Z 30 des Regionalen Raumordnungsplans; Anpassung der Änderungsunterlagen entsprechend der regionalplanerischen Anforderungen und Abstimmung mit der VG Nastätten.)

 

Zur regulären Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Plankarten der Teilbereiche der Gemeinden/Gemarkung: Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod nebst Begründung, Umweltbericht, Flächenbilanz und Relevanz für Umweltprüfung in der Zeit vom

Freitag, den 27.03.2026 bis einschließlich Montag, den 27.04.2026

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 120 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 19.03.2026 bis zum 27.04.2026 auch unter der Internetadresse

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

 www.geoportal.rlp.de

einsehbar.

 

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen nach § 3 Absatz 2 Satz 4 darauf hinzuweisen ist, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Nastätten, 13.03.2026

Verbandsgemeindeverwaltung

Nastätten


Güllering

(Bürgermeister)