Dabei ging es unter anderem um die Beschaffung von Feuerwehreinsatzjacken:
Einsatzjacken dienen den Mitgliedern der Feuerwehr bei ihren vielfältigen Arbeiten zum Schutz vor Gefahren. Die Ersatzbeschaffung erfolgt aufgrund einer Normänderung. Die ausgewählten Jacken können bei Wald- und Vegetationsbränden ebenso wie bei Einsätzen der technischen Hilfe getragen werden. Für die kalte Jahreszeit kann eine Fleecejacke kombiniert werden.
Die Beschaffung erfolgt über drei Jahre gestaffelt. Das Investitionsvolumen beträgt für 650 Jacken insgesamt rund 332.000 €.
Ebenso ging es um die Beschaffung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) für die Einheiten Oelsberg und Himmighofen.
Die Anschaffung ist Ausfluss des Fahrzeugbeschaffungskonzeptes der Verbandsgemeinde. Der Rat folgte bei seiner Entscheidung der einstimmigen Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses. Für die Beschaffung wird mit Kosten pro Fahrzeug von rund 107.000 € gerechnet. Der Beschluss ist die Grundlage zur Ausschreibung, die in den nächsten Wochen erfolgt.
Auch die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten wurde ausführlich beraten. Neben der Würdigung der landesplanerischen Stellungnahmen wurden ebenso die Beschlüsse zur Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung beschlossen. Im nächsten Schritt erfolgt nun die reguläre Beteiligung, bevor der Plan dann zur Rechtskraft gebracht werden kann.
Nachdem in der Bürgermeister-Dienstversammlung und im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit bereits intensiv über die Gründungsüberlegungen für eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) im Bereich erneuerbarer Energie beraten wurde, hat der Verbandsgemeinderat nun den Weg für die nächsten Schritte freigemacht. So wird die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit der Begleitung dieses Weges beauftragt. Eine AöR bietet bei der Vermarktung von Flächen, der Verhandlung mit potentiellen Investoren sowie der gesamten Steuerung im Bereich erneuerbarer Energie viele Vorteile. Dabei wird sich eine AöR als Begleiterin der Kommunen verstehen, ohne diesen grundsätzliche Entscheidungen abzunehmen Über die weiteren Schritte wird fortlaufend berichtet.
Einstimmig hat der Verbandsgemeinderat der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Nastätten zugestimmt. Die Neufassung war notwendig, um die bestehende Verordnung an aktuelle rechtliche Vorgaben und die Rechtsprechung anzupassen.
Die neue Verordnung sowie alle anderen Satzungen der Verbandsgemeinde Nastätten sind unter www.vgnastaetten.de/verwaltung/gemeinden/vg/ abrufbar.
Ebenso hat der Verbandsgemeinderat den Jahresabschluss 2023 der Verbandsgemeinde beschlossen. Damit einher geht die Entlastung des Bürgermeisters sowie der Beigeordneten.
Weiterhin hat sich der Verbandsgemeinderat mit Vergaben für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Miehlen (Gewerk Heizung/Sanitär) und für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Nastätten (Gewerk Außenanlage) sowie dem Konzept zur Neustrukturierung des Tourismus an der Lahn und im Taunus beschäftigt und entsprechende Beschlüsse gefasst.