Hat die wirtschaftliche Lage der ABO Energy Auswirkungen auf die laufenden Projekte in Himmighofen, Kasdorf und Welterod?
Die Verbandsgemeinde selbst ist nicht Vertragspartner der Projektentwickler. Die Verbandsgemeindeverwaltung vertritt vielmehr die Interessen ihrer Ortsgemeinden. Sie verfolgt den Fortschritt der Windenergieprojekte aktiv und steht im engen Austausch mit der jeweiligen Projektleitung. Die Projekte werden über Projektgesellschaften realisiert, die rechtlich und wirtschaftlich vom Projektierer zu trennen sind. Genehmigungen, Gutachten und projektspezifische Rechte sind in der Regel übertragbar, sodass die Fortführungsfähigkeit eines Projekts nicht allein von der wirtschaftlichen Situation eines einzelnen Unternehmens abhängt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Hinweise vor, dass laufende Projekte aufgrund der wirtschaftlichen Situation von ABO Energy nicht weitergeführt werden könnten. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten; Hinweise auf vertragsrelevante Abweichungen vom vorgesehenen Projektablauf liegen derzeit nicht vor. Zeitliche Verschiebungen können bei komplexen Genehmigungs- und Infrastrukturvorhaben grundsätzlich auftreten und sind branchenüblich.
Bestehen Risiken und finanzielle Nachteile für die Kommunen und ihre Bürger?
Für den Fall von Veränderungen auf Seiten des Projektträgers bestehen – wie in der Branche üblich – vertragliche Regelungen, die einen Wechsel des Projektträgers oder eine Übernahme durch Dritte ermöglichen. Ziel der kommunalen Vertragsgestaltung ist es, finanzielle Risiken für die Kommune zu minimieren. Projektbezogene Kosten, insbesondere für Gutachten, Planungen und Genehmigungsverfahren, werden vom Projektierer getragen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich hieraus keine zusätzlichen Kosten oder Haftungsrisiken für die Ortsgemeinden oder die Bürgerschaft.
Wie werden Vertragspartner für Windenergie von den Ortsgemeinden ausgewählt?
Die Auswahl der Projektpartner erfolgte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens vor mehr als zehn Jahren auf Basis der jeweils vorliegenden fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien. Eine vollständige Absicherung gegen spätere wirtschaftliche Veränderungen einzelner Marktakteure ist hierbei weder rechtlich noch praktisch möglich.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und ihre Entscheidungen auf Grundlage der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Interessen der Ortsgemeinden und ihrer Bürgerinnen und Bürger treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Güllering
Bürgermeister