Windenergie im Blauen Ländchen
Auf dieser Seite informiert die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten zum Thema Windenergie im Blauen Ländchen. Die regionalen Windenergiepotentiale bieten die Chance klimafreundlichen Strom vor Ort zu erzeugen und so einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Bund und Land fördern die Nutzung von Windenergie
Der Ausbau erneuerbarer Energien wird auf Bundes- und Landesebene unterstützt, weil er Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit von fossilen Importen und stabilere Energiepreise ermöglicht.
Die Verbandsgemeinde Nastätten ist beim Ausbau von Windenergienutzung an die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz gebunden: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen […] liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.“ §2 EEG. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat den Bundesländern verbindliche Flächenziele für die Windenergienutzung vorgegeben. Rheinland-Pfalz ist demnach verpflichtet, 1,4 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 2,2 Prozent bis Ende 2032 für die Windenergienutzung auszuweisen. Gemäß dem rheinland-pfälzischen Landeswindenergiegebietegesetz (Rheinland-Pfalz - LWindGG | Landesnorm Rheinland-Pfalz | Gesamtausgabe | Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) vom 18. März 2024 | gültig ab: 23.03.2024) sind bis Ende 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2030 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Zur Erreichung des Ziels werden regionale Teilflächenziele Windenergie für die Region der Planungsgemeinschaften Mittelrhein-Westerwald in Höhe von mindestens 1,4 v. H. der jeweiligen Regionsfläche festgelegt. https://mittelrhein-westerwald.de/index.php/teilfortschreibung-erneuerbare-energien
In der Verbandsgemeinde Nastätten wurde die Nutzung von Windenergie schon früh diskutiert
Um die Entwicklung der Windenergienutzung im Außenbereich zu steuern und eine „Verspargelung“ der Landschaft zu vermeiden hat die Verbandsgemeinde Nastätten bereits 2012 bis 2014 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Teilplan Windenergie“ durchgeführt. Hierbei wurde nach der im Verfahren vorgeschriebenen, sorgfältigen Bestandsermittlung und Bewertung sowie der Beurteilung von Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete die Fläche auf insgesamt 8 Sonderbaugebiete eingegrenzt.
https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/gemeinden/vg/21-aenderung-fnp/
Um diese Flächen nach den Kriterien der betroffenen Ortsgemeinden gemäß der kommunalrechtlichen Grundsätze der Transparenz, des fairen Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit zu beplanen, wurde von der Verbandsgemeinde Nastätten ein standardisiertes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, bei dem die Firma ABO Energy (vormals ABO Wind) den Zuschlag bekam.
Auch unter den Bürgerinnen und Bürgern wurde das Thema Windenergie diskutiert. Es entstand eine Bürgerinitiative gegen Windkraft in Niederwallmenach, die sich bis heute aktiv gegen die Umsetzung von Windparks einsetzt.
Auf diese Resonanz hin wurden von einigen Gemeinden Bürgerbefragungen durchgeführt. Viele Gemeinden sind dem Wunsch Ihrer Anwohnerinnen und Anwohner nachgekommen und haben 2015 keine Flächen für Windenergie zur Verfügung gestellt. Nur wenige Gemeinden, deren Bürgerschaft dem Thema aufgeschlossen gegenüberstand, haben die Planung aufgenommen.
Seit dieser Zeit haben sich jedoch nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz im Bereich Erneuerbare Energieerzeugung verändert:
Erfolgreiche Windenergie-Projekte in der Verbandsgemeinde und in Nachbarkommunen haben gezeigt, dass auch die gesellschaftliche Akzeptanz für Windenergieanlagen bei den Bürgerinnen und Bürgern in überwiegenden Teilen vorhanden ist. Für viele Gemeinden ist es daher – zehn Jahre später – notwendig, sich bei der Entwicklung der Erneuerbaren Energien im Blauen Ländchen neu zu orientieren.
Welche Flächen kommen für die Windenergie infrage?
Für die Nutzung von Windenergie kommen nur ausgewählte Flächen infrage. Grundsätzlich ausgeschlossen sind festgesetzte und geplante Naturschutzgebiete, Nationalparke, Kernzonen von UNESCO-Welterbe-Gebieten, Wasserschutzgebiete der Zonen I und II sowie bestimmte Teilbereiche historischer Kulturlandschaften. Darüber hinaus müssen gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände zur Wohnbebauung und anderer Infrastruktur eingehalten werden, um Mensch und Umwelt zu schützen.
Was wird im Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen geprüft?
Im Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen wird umfassend geprüft, ob ein Vorhaben rechtlich zulässig, umweltverträglich und für Mensch und Region zumutbar ist. Dabei werden unter anderem die Auswirkungen auf Natur und Artenschutz, das Landschaftsbild, Boden und Wasser sowie mögliche Belastungen durch Lärm, Schattenwurf oder Eiswurf untersucht. Außerdem wird kontrolliert, ob gesetzliche Abstände zur Wohnbebauung eingehalten werden, ob die Planung mit Raumordnung und Bauleitplanung vereinbar ist und ob Sicherheitsaspekte wie Standsicherheit, Brandschutz sowie Belange der Luft- und Flugsicherung berücksichtigt sind.
Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Zudem haben Behörden, Kommunen und die Öffentlichkeit im Verfahren die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. So wird sichergestellt, dass Windenergieprojekte verantwortungsvoll, transparent und im Einklang mit Umwelt- und Gemeinwohlinteressen umgesetzt werden.
Übersicht über die geplanten und genehmigten Windparks im Verbandsgemeindegebiet
Die Standorte der genehmigten, sowie der sich aktuell in Planung befindenden Windenergieanlagen in der VG Nastätten können über das Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord öffentlich eingesehen werden: https://map1.sgdnord.rlp.de/kartendienste_rok/index.php?service=energieportal
Auch auf der Website von ABO Energy informiert das Unternehmen ausführlich über den aktuellen Stand der Windparks Welterod, Himmighofen-Kasdorf und Oberwallmenach-Lipporn. Hier Erfahren Sie mehr zum Standort, Anlagentyp und Zeitplan.
www.windenergie-vg-nastaetten.de
Für Fragen zu den geplanten Anlagen hat die Firma ABO Energy auf Ihrer Website ein Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den geplanten Windpark in Kontakt treten können. Häufig gestellte Fragen sind in einem FAQ zusammengefasst.
Die Kommunalpolitik steht hinter dem geordneten Ausbau erneuerbarer Energien
Die Zukunftsfähigkeit unserer Region und die damit einhergehende Lebensqualität ist uns ein zentrales Anliegen. Wir alle möchten, dass unsere Gemeinden auch für kommende Generationen lebenswert bleiben – mit sauberer Luft, verlässlicher Energieversorgung, stabilen Finanzen und einer lebendigen, solidarischen Gemeinschaft.
Die Energiewende stellt uns dabei vor große Herausforderungen, aber sie eröffnet uns auch Chancen für die regionale Wertschöpfung und die Stärkung unserer kommunalen Handlungsspielräume. Windkraft ist einer unter vielen Bausteinen auf diesem Weg.
Ich verstehe die Sorgen, die mit Veränderungen in unserer Landschaft und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die gewohnte Umgebung verbunden sind. Diese Bedenken nehmen wir ernst. Doch wir dürfen dabei nicht aus dem Blick verlieren, dass Nichtstun ebenfalls Folgen für unser Klima, unsere Wirtschaft und unsere Jugend hat. Unser Ziel ist es, diesen Wandel gemeinsam zu gestalten: transparent, fair und mit Augenmaß.
Jens Güllering
Bürgermeister
