Niederwallmenach – Über dem Weiher (Teilbereiche)
Maßnahmebeschreibung
Ertüchtigung der Kanalleitung mittels Inlinerverfahren in Teilbereichen der Straße „Über dem Weiher“ in der Ortsgemeinde Niederwallmenach
Ursachen
Die Verbandsgemeindewerke sind im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung verpflichtet, turnusgemäß die Kanalleitungen mit einer Kanalkamera im Hinblick auf den baulichen Zustand zu befahren, zu bewerten und die daraufhin erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. So haben die Kanalleitungsuntersuchungen in der Ortsgemeinde Niederwallmenach im Bereich „Über dem Weiher“ ergeben, dass diverse Kanalhaltungen (ca. 330 m) gemäß Sanierungskonzept sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig sind. Die Maßnahme wird im sog. Inlinerverfahren durchgeführt (grabenlose Rohrsanierung – Rohr in Rohr).
Die Kanalsanierung in geschlossener Bauweise wird, wie bereits in den letzten Jahren, gemeinsam mit der Stadt Lahnstein und der VG Loreley im Frühjahr 2021 ausgeschrieben.
Während der Durchführung der Maßnahme bitten wir um Ihr Verständnis und in diesem Zeitraum so wenig, wie möglich, Wasser zu verbrauchen, d. h.
- keine Waschmaschine laufen zu lassen
- keine unnötigen Toilettenspülungen vornehmen
- Vollbäder vermeiden
- Duschvorgänge auf ein unbedingt erforderliches Minimum zu reduziere
Wenn Sie die vorangegangenen Punkte beachten, haben Sie uns bei der Durchführung der Arbeiten sehr geholfen.
Ebenfalls bitten wir Sie, uns in dem Durchführungszeitpunkt Zutritt zu dem auf Ihrem Grundstück befindlichen Revisionsschacht zu ermöglichen und Ihre Rückstauvorrichtung zu überprüfen. Dies ist erforderlich, da durch das Sanierungsverfahren Zuläufe für die Hausanschlüsse kurzfristig von dem neu eingezogenen Kunststoffrohr blockiert sein werden und wir nach Bedarf das angefallene Abwasser abpumpen können.
Außerdem möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass durch die vorhergehende Kanalreinigung und den dadurch entstehenden Unterdruck die Siphons Ihres Hauses leergesaugt werden und bedingt durch den Verarbeitungsprozess des Materials ein kurzzeitig auftretender Eigengeruch von Polyesterharz wahrgenommen werden könnte, von dem aber keinerlei gesundheitsschädigende Wirkung ausgeht. Wir bitten Sie daher, die Siphons wieder kurzzeitig zu füllen.
Geplanter Maßnahmebeginn
2. Jahreshälfte 2021
Tatsächlicher Maßnahmebeginn
steht erst nach Auftragsvergabe fest
Geplante Maßnahmedauer
steht erst nach Vorlage eines Bauzeitenplanes der bauausführenden Firma fest
Geschätzte Kosten Sanierungskosten
steht erst nach Auftragsvergabe näher fest
Bauleitendes Ingenierbüro
Ing. Büro Kämpfer, Allendorf
Bauausführende Firma
steht erst nach Auftragsvergabe fest
Bemerkungen
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Maßnahmebereich