Öffentliche Bekanntmachung
zur Bauleitplanung des Bebauungsplanes
„PV-Freiflächenanlage Esroder Hof“ der Ortsgemeinde Lipporn
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Interkommunale Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lipporn hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 27.05.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 1 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit der Bezeichnung „PV-Freiflächenanlage Esorder Hof“ beschlossen. Mit der Bauleitplanung verfolgt die Ortsgemeinde Lipporn das Ziel, im Rahmen der Energiewende die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Lipporn zu schaffen. Die Errichtung der PV-Freiflächenanlage soll durch einen privaten Investor erfolgen.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Esroder Hof“ umfasst in der Gemarkung Lipporn in der Flur 19 die Flurstücke 16, 17, 18, 19, 20, 21/2, 22, 23 (jeweils vollständig) sowie 14 (teilweise) und in der Gemarkung Lipporn in der Flur 20 die Flurstücke 12, 13, 14 (jeweils vollständig). Die Fläche wird derzeit als artenarmes Grünland bzw. Ackerfläche genutzt und liegt in einer landwirtschaftlich benachteiligten Kulisse und somit innerhalb eines nach EEG 2021 förderfähigen Rahmens (s. EEG § 3 Satz 1 Nr. 7).
Das Plangebiet grenzt an folgende Flurstücksnummern an:
Im Norden: Flur 20, Flurstücke 11, 9/2, 2 und Flur 19 Flurstücke 1, 2, 13, 14.
Im Osten. Flur 2, Flurstücke 1, 2, 87.
Im Süden: Flur 2, Flurstücke 3/4, 24, 25/2.
Im Westen: Flur 19, Flurstücke 24, 34/1, 15; Flur 20 Flurstück 15.
Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros gutschker & dongus GmbH mit Sitz in Odernheim zur frühzeitigen Beteiligung wurde in dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 08.07.2021 vom Gemeinderat zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB gebilligt und für die Durchführung zugelassen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 13.08.2021 bis 27.09.2021 durchgeführt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 29.07.2021 im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Ausgabe Nr. 30). Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 27.09.2021 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lipporn am 28.04.2022 bewertet und gewürdigt.
Am 28.04.2022 wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lipporn aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung § 2 Abs. 2 BauGB ergebenden Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Esroder Hof“ in seiner Gesamtheit gebilligt. Ferner wurde beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Esroder Hof“ nebst Anlagen zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer von mindestens eines Monats gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sowie für die interkommunale Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB freizugeben.
Zum Planungsziel wird aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:
Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG), das seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten ist und zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2020 (BGBl. I S. 3138) geändert wurde, beabsichtigt die PIONEXT Service GmbH & Co. KG im Zuge der Energiewende in der Ortsgemeinde Lipporn, Verbandsgemeine Nastätten, Rhein-Lahn-Kreis eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Die Ortsgemeinde Lipporn liegt gemäß der Richtlinie des Rates vom 14. Juli 1986 im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet.
Für die Planung vorgesehen ist eine ca. 12,4 ha große Fläche innerhalb der Gemarkung Lipporn, ca. 1,2 km südwestlich des Siedlungskörpers Lipporn und ca. 1,3 km nordwestlich des Siedlungskörpers Wollmerschied, die aufgrund ihrer Verfügbarkeit sowie der nach EEG möglichen Förderfähigkeit in Verbindung mit der „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten“ des Landes Rheinland-Pfalz vom 21.11.2018 geeignet ist.
Im Rahmen der Energiewende beabsichtigt die Ortsgemeinde Lipporn in Zusammenarbeit mit der PIONEXT Service GmbH & Co. KG die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Nutzung von Photovoltaikfreiflächenanlagen innerhalb des Ortsgemeindegebietes.“
Aufgrund der Lage des Plangebiets im Außenbereich muss das Bebauungsplanverfahren im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt werden und erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Im Regelverfahren wird ein Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB erforderlich sowie eine zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB und die Zusammenstellung von Umweltinformationen nach § 3 (2) Satz 2 BauGB.
In der wirksamen Fassung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten wird die Fläche fast vollständig als Ackerfläche oder Grünland ausgewiesen. Dies entspricht nicht der geplanten Nutzung und somit ist der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke vorliegen und öffentlich ausgelegt werden:
Bebauungsplans
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Schutzgebiete/-objekte, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft/Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, besonderer Artenschutz.
Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:
Umweltgüter
Beeinträchtigungen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
Schutzgut Mensch
Schutzgut Boden/Wasser
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Schutzgut Klima/Luft
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Esroder Hof“, die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes, Gutachten, Sachstandsmitteilungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
Freitag, den 27.05.2022 bis einschließlich Freitag, den 01.07.2022
während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 27.05.2022 bis zum 01.07.2022 auch unter der Internetadresse
darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter
einsehbar.
Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Hinweis:
Muss die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) folgende Regelung:
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes, Gutachten, Sachstandsmitteilungen, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind während der oben genannten Auslegungsfrist unter der Internetadresse:
www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/offenlagen.html
als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar und können darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter www.geoportal.rlp.de eingesehen werden. Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist in diesem Fall nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 06772 – 802 43 oder unter der E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de möglich. Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten. Ebenfalls kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Nastätten, 13.05.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
(Güllering)
Bürgermeister