a. des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sandkaut – Erweiterung“ der Stadt Nastätten gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b. zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Nastätten hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 09.04.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebietes im Sinne des § 1 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit der Bezeichnung „Sandkaut – Erweiterung“ beschlossen.
Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, wurde in dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 16.03.2020 vom Stadtrat zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB gebilligt und zugelassen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 19.06.2020 bis 20.07.2020 gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgt. Gleichzeitig wurde eine Unterrichtung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates Nastätten am 28.09.2020 zur Kenntnis genommen und bewertet und beschlossen aus der vorgenommenen Würdigung einen Planentwurf mit den externen Kompensationsflächen zu erstellen. Der Stadtbürgermeister wurde von Seiten des Stadtrates der Stadt Nastätten ermächtigt geeignete Kompensationsflächen zu ermitteln und das Planungsbüro Karst zu beauftragen diese zu integrieren. Ferner wurde beschlossen den Planentwurf zu billigen und die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB (durch Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Zum Planungsziel wird aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:
„Die Stadt Nastätten hat sich für die bauleitplanerische Erweiterung des Gewerbegebietes Sandkaut entschlossen. Im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Sandkaut“ soll nun der vorliegende Bebauungsplan „Sandkaut - Erweiterung“ aufgestellt werden. Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Sandkaut - Erweiterung“ dient somit der räumlichen Erweiterung des bisherigen Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO in der Stadt Nastätten. Hintergrund für die vorliegenden Planungsabsichten ist die gegebene hohe Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen, weshalb die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen erforderlich ist. Um dem aktuell hohen Bedarf an gewerblichen Bauflächen ausreichend Rechnung zu tragen, ist die vorliegende Planung und somit die Aufstellung des Bebauungsplans „Sandkaut - Erweiterung“ erforderlich.
Neben der räumlichen Erweiterung des bisherigen Gewerbegebietes in südlicher Richtung, verfolgt die vorliegende Planung ein weiteres Ziel. Der textliche Änderungsinhalt des Bebauungsplans betrifft den Ausschluss von Wohnungen und Bordellen oder sonstige ähnliche Gewerbebetriebe für den entgeltlichen Geschlechtsverkehr innerhalb des gesamten Geltungsbereiches für das Gewerbegebiet in der Stadt Nastätten. Dieser Ausschluss erfolgt, da die Stadt Nastätten durch die Errichtung von Wohnungen oder bordellähnlichen Betrieben die von ihr beabsichtigte Zweckbestimmung des Gewerbestandortes als Standort für Betriebe des verarbeitenden und produzierenden Gewerbes als „gefährdet“ ansieht. Einer möglichen Entwertung des Gewerbegebietes soll mit diesem Änderungsinhalt entgegengewirkt werden.“
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbu-ches im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB. Im zweistufigen Regelverfahren wird ein Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB erforderlich, ebenfalls eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 a BauGB und die Zusammenstellung von Umweltinformationen nach § 3 (2) Satz 2 BauGB.
Da sich der vorliegende Bebauungsplan aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten in der Fassung der 13. Änderung entwickeln kann, ist eine Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB nicht erforderlich.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene blaue Linie gekennzeichnet.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung bis 11.02.2021 äußern (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen [Bebauungsplanverkleinerung] vom 14.12.2020, die Begründung vom 15.12.2020 sowie die Landschaftsplanung [Biotop- und Nutzungstypenplan] vom 14.12.2020 und das Entwässerungskonzept vom 17.11.2020) in der Zeit vom
Freitag, den 12.02.2021 bis einschließlich Freitag, den 12.03.2021
während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und nach Terminvereinbarung mündlich zu Protokoll gegeben werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen und zur Wahrung des Hygienekonzepts um eine telefonische Vereinbarung unter der Telefonnummer: 06772 – 802 43 oder unter der E-Mailadresse: sandra.koehler@vg-nastaetten.de. Ebenfalls können die Planentwürfe in Papierform angefordert werden.
Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sandkaut – Erweiterung“ der Stadt Nastätten im Internet unter
bis zum 12.03.2021 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.
Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB), sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und der Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Nastätten, 15.01.2021
Verbandsgemeindeverwaltung
Nastätten
(Güllering)
Bürgermeister
Alle Reisepässe die vor dem 10.01.2021 beantragt wurden, können im Zimmer 021 abgeholt werden...