Öffentliche Bekanntmachung - Backhausgärten Ost

Öffentliche Bekanntmachung

zur Bauleitplanung der Ortsgemeinde Oelsberg

Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Teilbereich Backhausgärten Ost“ der Ortsgemeinde Oelsberg gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oelsberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Teilbereich Backhausgärten Ost“ in der Gemarkung Oelsberg in eigener Verantwortung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB) aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Teilbereich Backhausgärten Ost“ ist im nachfolgenden Lageplan, innerhalb der roten Linie, dargestellt. Die Größe des Plangebietes beträgt ca.0,28 ha. Von der Aufstellung des Planes sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Oelsberg betroffen: Flur 2 Flurstück 15/1; 15/2; 15/4; 15/5 (teilweise); 16 und 85 (teilweise). Es handelt sich hierbei um eine vorläufige Festlegung; soweit sich später durch die konkrete Planung eine Erweiterung oder Reduzierung des Plangebietes ergibt. Die nähere Ausgestaltung wird zunächst dem Planer, seinen Fachkenntnissen und den planungsrechtlichen Notwendigkeiten überlassen und unterliegt der späteren Billigung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Oelsberg.

Um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden, ist vorrangiges Planungsziel die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 BauNVO. Die Gemeinde sieht somit die Aufstellung des Bebauungsplans „Teilbereich Backhausgärten Ost“ am östlichen Siedlungsrand der Ortsgemeinde als erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB).  

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung erfolgt die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans im Sinne des § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“. Im beschleunigten Verfahren gelten zu Teilen die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Entsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Des Weiteren erfolgt im beschleunigten Verfahren kein Ausgleich für eventuelle naturschutzrechtliche Eingriffe in Natur und Landschaft, die der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unterliegen. Zur Rechtssicherheit soll der vorliegende Bebauungsplan nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgen. 

Der wirksame Flächennutzungsplan 13. Fortschreibung der VG Nastätten weist für die Fläche ein Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan kann somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem in Rede stehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Teilbereich Backhausgärten Ost“ der Ortsgemeinde Oelsberg öffentlich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten über die allgemeinen Ziele der Planung unterrichten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und eingesehen werden.

Ergänzend kann die Bekanntmachung auch unter der Internetadresse

www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/bekanntmachung.html

eingesehen werden.

Hinweis:

Muss die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicher-stellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG.

 

Nastätten, den 01.12.2022

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

(Güllering)

Bürgermeister