Öffentliche Bekanntmachung
zur Bauleitplanung der Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide
Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „An der Gauch“ der Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2022 einen Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Traubersweg II – Erweiterung“ gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB) beschlossen.
Ferner hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2022 beschlossen, dass zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans im Sinne des § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ erfolgen soll.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide in der öffentlichen Sitzung am 11.11.2022 beschlossen, dass der Bebauungsplan die Bezeichnung „An der Gauch“ tragen soll. Zudem wurde die endgültige Gebietsabgrenzung festgelegt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Gauch“ ist im nachfolgenden Lageplan innerhalb der rot gestrichelten Linie dargestellt. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,7 ha. Von der Aufstellung des Planes sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Holzhausen betroffen: Flur 51 Flurstück 55; 54/1; 54/6; 34; 33; 35.
Um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden, ist vorrangiges Planungsziel die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 BauNVO. Die Gemeinde sieht somit die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Gauch“ am östlichen Siedlungsrand als erforderlich um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Zur Rechtssicherheit soll der vorliegende Bebauungsplan nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „An der Gauch“ der Ortsgemeinde Holzhausen öffentlich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und eingesehen werden.
Ergänzend kann die Bekanntmachung auch unter der Internetadresse
www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/bekanntmachung.html
eingesehen werden.
Hinweis:
Muss die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG.
Nastätten, den 01.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
N a s t ä t t e n
(Güllering)
Bürgermeister